Corona-Pandemie Welche Regeln gelten jetzt im Saarland?

Saarbrücken · Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag mit sofortiger Wirkung die geltende Corona-Verordnung der Landesregierung abgeändert – betroffen ist § 2 Absatz 3, der die Ausgangsbeschränkungen regelt.

 Wie hier in Rüdesheim dürfen sich seit Dienstag auch die Saarländer wieder längere Zeit im Freien aufhalten.

Wie hier in Rüdesheim dürfen sich seit Dienstag auch die Saarländer wieder längere Zeit im Freien aufhalten.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Darüber hinausgehende Kontaktverbote für den öffentlichen Raum bleiben unverändert bestehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Sind die Ausgangsbeschränkungen im Saarland abgeschafft?

Rein formal gibt es weiterhin Ausgangsbeschränkungen. Die Regeln wurden aber derart aufgeweicht, dass sie in der Praxis fast keine Anwendung mehr finden dürften. Denn das Gericht hat weitere „triftige Gründe“ hinzugefügt, aus denen Saarländer das Haus verlassen dürfen – neben den Ausnahmen, die ohnehin schon gelten (zum Beispiel Bewegung an der frischen Luft, Einkäufe oder Arztbesuche).

Was ist jetzt zusätzlich erlaubt?

Die Verfassungsrichter haben „das Verweilen im öffentlichen Raum“ erlaubt – etwa das längere Sitzen auf einer Parkbank. Dabei gelten die gleichen Vorgaben wie bisher schon bei der Bewegung an der frischen Luft oder anderen Aktivitäten im öffentlichen Raum. Diese sind auch weiterhin nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit höchstens einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Zu anderen Personen ist wenn möglich ein Abstand von zwei Metern einzuhalten.

Darf ich Familie und Freunde daheim besuchen?

Ja, unter bestimmten Umständen. Das ist die zweite wichtige Änderung. Besuche unter Eheleuten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Verwandten in gerader Linie sowie Geschwistern und Geschwisterkindern oder in häuslicher Gemeinschaft miteinander lebenden Personen zuzüglich maximal einer weiteren Person sind erlaubt. Ansammlungen – das heißt vor allem Partys – sind allerdings verboten. Zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, gilt ein Mindestabstand von zwei Metern.

Muss ich die „triftigen Gründe“ für das Verlassen meiner Wohnung – etwa dem Ordnungsamt gegenüber – glaubhaft machen?

Nein, das ist laut Beschluss des Verfassungsgerichtshofes ausdrücklich nicht erforderlich.

Wie geht es jetzt weiter?

Die derzeitige (abgeänderte) Verordnung gilt noch bis Sonntag. Ab Montag wird es dann neue Regeln im Saarland geben, die nach einer für Donnerstag angesetzten Konferenz zwischen Bund und Ländern beschlossen werden. Die Saar-Regierung hat bereits angekündigt, die Ausgangsbeschränkungen dann auch formal zu beenden. Ab kommender Woche wird also die gleiche Systematik wie in anderen Ländern gelten: Erlaubt ist alles, was nicht ausdrücklich verboten ist. Bei diesen neuen Kontaktbeschränkungen wird sich die Landesregierung auch an den vom Verfassungsgericht definierten Leitlinien orientieren müssen. Sie wird also zum Beispiel Besuche im engsten Familienkreis nicht einfach wieder verbieten können.

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