Corona-Pandemie Saarland will Schwerkranke schneller impfen

Saarbrücken · Experten sollen Kriterien festlegen, damit Härtefälle früher gegen Corona geimpft werden können. Eine kranke Frau klagt auf eine sofortige Impfung.

 Schwerstkranke sollen im Saarland früher geimpft werden.

Schwerstkranke sollen im Saarland früher geimpft werden.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Schwerstkranke Patienten im Saarland sollen bei Corona-Impfungen vorgezogen werden können. Dazu will das Gesundheitsministerium eine Experten-Kommission einrichten, wie Abgeordnete des Gesundheitsausschusses im Landtag berichten. Der SPD-Gesundheitspolitiker Magnus Jung sagte, solange der Impfstoff knapp sei, müsse ein Fokus auf Menschen liegen, die mit Corona ein hohes Sterberisiko aufwiesen. Neben Älteren seien das vor allem Schwerstkranke. Gerade im Fall einer Chemotherapie oder einer Organtransplantation sei das Immunsystem so geschwächt, dass eine Corona-Infektion häufig tödlich sei.

Der CDU-Sozialpolitiker Hermann Scharf nannte als weitere Beispiele Patienten mit der Lungenkrankheit COPD, der Nervenkrankheit ALS oder schwerem Parkinson-Verlauf. Diese Menschen bei der Impfung vorzuziehen, sei für seine Fraktion „ein Herzensanliegen“, sagte Scharf. Die Kommission, der Ärzte und Ethiker angehören sollen, werde sich Einzelschicksale anschauen und dann eine Empfehlung geben.

Die SPD-Fraktion hatte eine solche Kommission vorgeschlagen. Nächste Woche sollen Details bekannt sein. Nach der Impfverordnung des Bundes gehören Patienten mit schweren Krankheiten zur Priorität drei, die voraussichtlich erst im Sommer an der Reihe sein wird – es sei denn, sie haben aufgrund ihres Alters Vorrang: Über 80-Jährige werden seit Dezember geimpft, über 70-Jährige wohl ab April/Mai.

Unterdessen will eine Saarländerin mit erheblichen Vorerkrankungen gerichtlich erzwingen, dass sie sofort geimpft wird. Beim Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat sie deshalb einen Eilantrag gestellt. Die Frau sieht sich wegen ihres geschwächten Immunsystems als besonders gefährdet an. Sie sei der Ansicht, dass die in der Impfverordnung vorgenommene Reihenfolge Personen wie sie nicht genügend berücksichtige, teilte das Gericht mit.

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