Saarland hebt Isolationspflicht auf Neue Corona-Verordnung: Diese Regeln gelten ab 10. Dezember

Saarbrücken · Die aktuelle Corona-Verordnung im Saarland läuft am Freitag aus. Wie geht es danach mit der Masken- und Isolationspflicht weiter? Erste Details zur neuen Corona-Verordnung.

 Im öffentlichen Nahverkehr gilt die Maskenpflicht im Saarland weiter. Aber dafür gibt es ab Samstag für positiv Getestete weitreichende Lockerungen.

Im öffentlichen Nahverkehr gilt die Maskenpflicht im Saarland weiter. Aber dafür gibt es ab Samstag für positiv Getestete weitreichende Lockerungen.

Foto: dpa/Christoph Schmidt

Das Saarland hebt die Corona-Isolationspflicht auf. Ab Samstag, 10. Dezember, sei die Isolationspflicht für Infizierte nicht mehr vorgeschrieben, sagte Gesundheits-Staatssekretärin Bettina Altesleben (SPD) an diesem Dienstag nach der Ministerratssitzung vor Journalisten. Anstelle der Isolationspflicht tritt eine durchgehende Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. „Wer mittels Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wird, ist verpflichtet, mindestens fünf Tage eine FFP2-Maske außerhalb der eigenen Wohnung zu tragen“, sagte Altesleben.

Dabei gelten einige Ausnahmen. Die Pflicht gilt nicht unter freiem Himmel, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten wird; nicht in Innenräumen, wenn man sich darin allein aufhält; nicht für noch nicht-eingeschulte Kinder und nicht, wenn die Maske notwendigen medizinischen, zahnmedizinischen oder therapeutischen Maßnahmen im Wege steht.

Maskenpflicht für positiv Getestete gilt mindestens fünf Tage

Spaziergänge, Einkäufe und andere Aktivitäten werden für positiv Getestete möglich. „Wir empfehlen, dass sich positiv Getestete in dieser Zeit trotz Maske nach Möglichkeit nicht in Menschenansammlungen, sondern in freiwillige Selbstisolation begeben und, insofern möglich, ihrer Arbeit aus dem Home Office nachgehen sowie unnötige Kontakte vermeiden“, sagte Altesleben. Diese Maßnahmen enden frühestens nach fünf Tagen nach positiver Testung, wenn 48 Stunden keine typischen Symptome vorgelegen haben, spätestens aber nach zehn Tagen.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Saarlandes gilt noch bis Freitag, 9. Dezember. Darin ist noch eine mindestens fünftägige Absonderung für positiv getestete Personen aufgelistet. „Die Menschen im Saarland haben eigenverantwortlich gehandelt und ihr Verhalten hat dazu geführt, dass wir die Inzidenzen wieder in den Griff bekommen haben“, so Altesleben. Sie sei „zuversichtlich“, dass sich diese Eigenverantwortlichkeit auch beim Wegfall der Isolationspflicht zeigen werde.

Das ändert sich für Kleinkinder und in Schulen

Für positiv getestete Schülerinnen und Schüler gilt die Maskenpflicht, wie auch die Empfehlung bei Krankheit zu Hause zu bleiben. Detailfragen soll ein Rundschreiben beantworten, welches das Bildungsministerium verfassen und „zeitnah“ verschicken wird. Die Isolationspflicht ist auch für positiv getestete Kinder, die noch nicht eingeschult sind, außer Kraft.

Arbeits- und Gesundheits-Staatssekretärin Altesleben erklärte zudem, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Saarland die Möglichkeit haben, im Rahmen von Arbeitsschutzmaßnahmen auch eigene Regeln – etwa Home-Office-Regelungen für positive Getestete – zu vereinbaren.

Strengere Regeln in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Der Schutz vulnerabler Gruppen sei für die Landesregierung weiter von höchster Priorität. Daher gilt für positiv Getestete ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie in ähnlichen Einrichtungen und in Massenunterkünften. Dies gelte für Betreiber, Beschäftigte, Besucher und Ehrenamtliche. Bei positiv getesteten Beschäftigten ohne Symptome könne das zuständige Gesundheitsamt unter Einhaltung von Auflagen eine Tätigkeit ermöglichen, wenn die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs gefährdet ist. „Das Betretungsverbot gilt nicht für Personen, die in diesen Einrichtungen behandelt, betreut, untergebracht oder gepflegt werden“, so Altesleben. Ein Ausschluss von Gemeinschaftsveranstaltungen ist aber vorzusehen.

Die Änderung der Corona-Verordnung habe man unter anderem vor dem Hintergrund der derzeitigen Rechtssprechung im Südwesten getroffen. Rheinland-Pfalz hatte die Isolationspflicht Ende November aufgehoben. Unter anderen haben auch Hessen und Bayern die Regelung aufgehoben. „Wir möchten eine Inselsituation für die saarländische Bevölkerung vermeiden“, sagte Staatssekretärin Altesleben. Wichtigster Grund für die Änderung sei ein sorgsamer Umgang. Zudem sei das Corona-Virus weniger gefährlich als zu Beginn der Pandemie, die aktuelle Omikron-Variante führe trotz hohen Ansteckungsgrades in der Regel zu milderen Verläufen, auch sei die Inzidenz mit 209,8 stabil und die Auffrisch-Impfrate der saarländischen Bevölkerung hoch.

Weiterhin Maskenpflicht im saarländischen ÖPNV

Bei der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr bleibt es im Saarland aber. In Bayern und Sachsen-Anhalt wird diese zum Wochenende abgeschafft. „Im ÖPNV ist eine ganz andere Nähe vorhanden als auf Plätzen oder in Kaufhäusern. Auf Bus und Bahn ist man angewiesen, um zur Arbeit oder anderen Orten zu kommen“, sagte die Staatssekretärin.

Daher wolle man das Infektionsgeschehen im Saarland diesbezüglich noch weiter beobachten. Die neue saarländische Corona-Verordnung gilt zunächst für fünf Wochen.

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