Was sich alles geändert hat Weitere Corona-Lockerungen im Saarland

Saarbrücken · Da die Zahl der Neuinfektionen gering geblieben ist, gelten ab Montag, 27. Juli, im Saarland weitere Corona-Lockerungen. Ein Überblick:

 Der Betrieb von Tanzschulen kann im Saarland ab 27. Juli in Gruppen von bis zu 35 Personen durchgeführt werden.

Der Betrieb von Tanzschulen kann im Saarland ab 27. Juli in Gruppen von bis zu 35 Personen durchgeführt werden.

Foto: dpa/Robert Michael

Am heutigen Montag, 27. Juli, treten im Saarland weitere Corona-Lockerungen in Kraft. Wie das saarländische Gesundheitsministerium am Freitag mitteilte, dürfen im Saarland ab dann wieder Sportler sogenannter Kontaktsport-Arten in Gruppen mit bis zu 35 Menschen trainieren. Bislang durften nur 25 Personen zusammen Sport treiben.

Grund für die erneute Lockerung der Corona-Regelungen seien die weiterhin geringen Zahlen bei den Corona-Neuinfektionen im Saarland, hieß es. Die Regelungen treten am Montag, 27. Juli, in Kraft. Für den 9. August ist eine neue Verordnung angekündigt, die allerdings noch nicht beschlossen ist.

„Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen kann in Gruppen von bis zu 35 Personen durchgeführt werden. Gängige Hygienemaßnahmen sind dabei weiterhin einzuhalten“, so das Ministerium weiter.

Lockerungen betreffen ab Montag auch die Veranstaltungen. „Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 700 Personen und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 350 Personen zu erwarten sind, können stattfinden“, heißt es. Allerdings müssen Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen bei der Ortspolizeibehörde angemeldet werden.

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