Corona-Lockdown an Ostern Großes Rätselraten um „Ruhetag“ an Gründonnerstag
Update · Gründonnerstag und Karsamstag sollen zu „Ruhetagen“ werden. Doch im Gesetz gibt es den Begriff gar nicht. Und jetzt? Die saarländischen Unternehmen sind stocksauer.
23.03.2021
, 11:21 Uhr
Im Kampf gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie sollen die Ostertage zu einer „Ruhephase“ werden. Konkret sollen nach einem Beschluss von Bund und Ländern der 1. April (Gründonnerstag) sowie der 3. April (Karsamstag) einmalig als „Ruhetage“ definiert werden – auch mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen und einem Ansammlungsverbot.