Corona-Krise Die Grenze zu Frankreich wird durchlässiger
Paris/Saarbrücken · Wer in Deutschland lebt und Familie im Nachbarland hat, kann diese nun wieder sehen. Die Einreisebeschränkungen werden gelockert.
Gute Nachrichten für deutsch-französische Ehepaare, die sich bisher wegen der Grenzschließungen nicht gegenseitig besuchen konnten: Nach Angaben von Roland Theis (CDU), Staatssekretär im Saar-Justizministerium, hat das Bundesinnenministerium entschieden, Ausnahmeregelungen für Familien zu ermöglichen. Demnach ist der Besuch der Kernfamilie ohne Bedingungen wie zum Beispiel eine notwendige medizinische Betreuung möglich. Auch der Besuch von Ehepartnern sowie eingetragenen Lebenspartnern ist von nun an uneingeschränkt gestattet.
Ebenso kann ein Kind, das bei einem Elternteil lebt, ab sofort von dem anderen Elternteil besucht werden – ohne Bedingungen. Bisher galt dies nur für den Fall, dass ein Elternteil arbeiten musste und deshalb auf die Betreuung durch das andere Elternteil angewiesen war. Möglich ist nun auch der Grenzübertritt zum Beistand älterer Familienangehöriger. „Die Lockerungen der Einreisebeschränkungen für Familien und Ehepartner ist ein erster Erfolg“, begrüßt Theis die Entscheidung.
„Schritt für Schritt möchten wir zu unserer grenzüberschreitenden Normalität zurück gelangen. Wir dürfen die soziale Dimension der Krise nicht aus den Augen verlieren und es freut mich sehr, dass wir erste Erleichterungen für Familien schaffen konnten“, so Theis. In Baden-Württemberg hatten sich die drei CDU-Abgeordneten Andreas Jung, Felix Schreiner und Armin Schuster ebenfalls für Lockerungen engagiert. „Die Familie wird im Grundgesetz geschützt und jetzt an der Grenze nicht mehr getrennt – das ist eine gute Nachricht“, erklärten die drei Bundestagsabgeordneten.
Seit die Grenzen zwischen Deutschland und Frankreich wieder geschlossen sind, braucht jeder, der sie überqueren will, einen triftigen Grund. Ausnahmen gab es für den Warenverkehr und für Pendler, die ihren Wohnsitz in dem einen und ihre Arbeitsstätte in dem anderen Land haben. Sie brauchen eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Die neuen Bestimmungen gelten aber nicht für Lebenspartnerschaften ohne Trauschein. Ein Umstand, den Jung sehr bedauert: „Das Problem ist, dass sich eine solche Lebensgemeinschaft nur schwer beweisen lässt“, sagte der Bundestagabgeordnete. Die Einreise solle aber „nach Ermessen und den Umständen des jeweiligen Falls“ gestattet werden, heißt es in der Erklärung von Jung, Schreiner und Schuster.
An einer Lockerung der Auflagen für die Bürger im Grenzgebiet arbeitet auch der neu gegründete deutsch-französische Ausschuss für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Am Donnerstag berieten sich Vertreter der Regierungen und der Grenzregionen zum ersten Mal in einer Videokonferenz. „Die Grenzschließung zu Frankreich war vorübergehend unvermeidbar“, erklärte Matern von Marschall (CDU), Bundestagsabgeordneter aus Freiburg und Mitglied des Ausschusses. Da die Infektionszahlen nun aber sinken, müssten die Restriktionen überprüft werden – ohne den Infektionsschutz zu vernachlässigen.
In der besonders stark von der Corona-Epidemie betroffenen französischen Grenzregion Grand Est ging die Zahl der Neueinweisungen in die Kliniken erneut um 71 innerhalb von 24 Stunden zurück, wie die Regierung am Freitag mitteilte. Andererseits steigt die Zahl der Patienten, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben sind, weiter an. Das liegt daran, dass sich immer noch viele Patienten mit schwerem Verlauf der Krankheit in den Kliniken befinden. Insgesamt gab es in Grand Est bislang 3995 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus.