Corona-Krise Das gilt im Saarland ab Montag

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie tritt kommende Woche eine neue Verordnung in Kraft. Einige Einschränkungen wurden gelockert, andere nicht.

 (Symbolfoto)

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Foto: dpa/Uwe Anspach

Ausgangsbeschränkungen: Anders als in den meisten anderen Bundesländern dürfen die Menschen im Saarland auch nach der ab Montag gültigen Rechtsverordnung nur aus triftigen Gründen das Haus verlassen. Dazu zählen auch weiterhin unter anderem Bewegung an der frischen Luft, die Inanspruchnahme dringender medizinischer Behandlung oder das Einkaufen von Waren des täglichen Bedarfs. Neu hinzu kommt der Besuch von Psychotherapeuten auch in nicht akuten Fällen. Außerdem gilt ab Montag auch das Einkaufen von Waren jenseits des täglichen Bedarfs (zum Beispiel Mode, Schmuck oder Elektrogeräte) als triftiger Grund.

Geschäfte: Ab Montag dürfen Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern öffnen. Auf diesen Wert haben sich Bund und Länder am Mittwoch geeinigt. So will man verhindern, dass große Besuchermagnete zu viele Menschen in die Innenstädte locken. Auch Einkaufszentren wie die Saarbrücker Europa-Galerie müssen geschlossen bleiben. Autohändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen dürfen dagegen unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen. Alle Händler müssen für die Einhaltung von Abstandsregeln sorgen. Friseure bleiben vorerst geschlossen, dürfen aber voraussichtlich ab dem 4. Mai wieder öffnen.

Wertstoffhöfe: Unabhängig von ihrer Größe öffnen ab Montag auch die Wertstoffhöfe wieder. Gleiches gilt für Grüngutannahmestellen. Saar-Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte am Donnerstag in der Staatskanzlei zur Begründung, dass in den Haushalten derzeit viel Grünschnitt anfalle und zugleich viel Müll in der Natur entsorgt werde. Ebenfalls öffnen dürfen – unabhängig von ihrer Betriebsfläche – Autowaschanlagen und Waschanlagen in Selbstbedienung. Das Aufsuchen dieser Einrichtungen gilt dann natürlich auch als triftiger Grund für das Verlassen des Hauses. Abstandsregeln sind auch hierbei zu beachten.

Büchereien: Der Besuch von Bibliotheken und Archiven ist ebenfalls gestattet. Die Einrichtungen dürfen am Montag wieder öffnen. Wie ganz grundsätzlich beim Bewegen im öffentlichen Raum gilt allerdings auch hier weiterhin eine Kontaktsperre: Der Aufenthalt ist nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Alternativ mit höchstens einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person. Museen dürfen weiterhin nicht öffnen. Sie sollen zwar bei dem Gespräch über Lockerungsmaßnahmen erwähnt worden sein, letztlich entschieden sich die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin aber gegen eine Öffnung.

Kirchen: Für Gottesdienste gibt es derzeit noch keine Lockerungen. Hans hält es allerdings für möglich, dass nach einem Spitzengespräch mit Vertretern von Bundesinnenministerium, Ländern und Kirchen zu Pfingsten (31. Mai/1. Juni) wieder Gottesdienste stattfinden dürfen. In einigen protestantischen und katholischen Kirchen ist zeitweise ein stilles Gebet möglich. So öffnen zum Beispiel von Dienstag bis Samstag (11 bis 17 Uhr) die Johanneskirche und die Ludwigskirche in Saarbrücken. Laut Superintendent Christian Weyer dürfen sich maximal fünf Personen gleichzeitig in beiden evangelischen Gotteshäusern aufhalten.

 Evangelische Kirche Hangard 
Am Altzberg 20, 66540 Neunkirchen
Günther Mönke, 1965-66

Evangelische Kirche Hangard Am Altzberg 20, 66540 Neunkirchen Günther Mönke, 1965-66

Foto: Robby Lorenz

Großveranstaltungen: Stadion-Besuche, Messen und Konzerte werden auch nach diesem Wochenende für lange Zeit nicht möglich sein. In ganz Deutschland sind sämtliche Großveranstaltungen mindestens bis zum 31. August verboten. Ministerpräsident Tobias Hans riet den Veranstaltern dazu, ihre für diesen Zeitraum geplanten Events – egal ob drinnen oder draußen – abzusagen. Davon dürften auch Volksfeste im Sommer betroffen sein. Ab welcher Größenordnung das Verbot gilt, soll laut Regierungssprecher Alexander Zeyer in den kommenden Tagen bundeseinheitlich festgelegt werden.

 Rocco del Schlacko 2019

Rocco del Schlacko 2019

Foto: Thomas Reinhardt

Notbetreuung: Um die Öffnung der Ladenlokale zu begleiten, plant die Landesregierung, wie in Nordrhein-Westfalen die Notbetreuung für Kinder auszubauen. Denn der Bedarf von berufstätigen Eltern dürfte durch die Geschäftsöffnungen steigen. Hans betonte, dass von der bereits angebotenen Notbetreuung bisher erst spärlich Gebrauch gemacht worden sei. So könnten diese Angebote etwa auch für Kinder von Alleinerziehenden genutzt werden, erklärte Hans. Einen regulären Kita-Betrieb wird es dagegen weiterhin nicht geben. Die Schulen öffnen ab 4. Mai schrittweise.

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