Einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft an Erste fehlende Impfnachweise im Saarland schon gemeldet – trotz holprigem Start bei Meldeportal

Saarbrücken · Seit Mittwoch gilt die Corona-Impfpflicht in Krankenhäusern und in der Pflege. Im Saarland gibt es zur Durchsetzung nun ein digitales Meldeportal. Dessen Start war aber etwas holprig.

 Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheitsberufe gilt seit Mittwoch.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheitsberufe gilt seit Mittwoch.

Foto: dpa-tmn/Tom Weller

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mittwoch: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheitsberufen müssen gegen Corona geimpft sein. Praxen, Einrichtungen und Unternehmen aus dem medizinischen Bereich müssen innerhalb von zwei Wochen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter melden, die bislang keinen Impfschutz haben. Im Saarland wird dafür eine digitale Meldeplattform eingerichtet, die „sicher und unbürokratisch“ sein soll – allerdings erst ab Donnerstag komplett betriebsbereit ist, wie am Mittwochabend mitgeteilt wurde. Am Mittwochmorgen hatten Landkreistag und saarländisches Gesundheitsministerium die Einrichtungen per Pressemitteilung im Namen der Gesundheitsämter noch gebeten, „von einer Meldung abzusehen“, bis die Plattform an den Start gehe, voraussichtlich bis Ende der Woche. Die dadurch verspäteten Meldungen gingen aber „nicht zu Lasten der meldenden Einrichtungen“.