Keine Einlasskontrollen mehr OVG kippt 2G-Regel für Einzelhandel im Saarland - Tobias Hans äußert sich (Update)

Die 2G-Regel für den Einzelhandel im Saarland ist gekippt. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat einem Eilantrag mehrerer saarländischer Elektronik-Fachmärkte stattgegeben. Ab wann die Entscheidung gilt und was sie für das Einkaufen in Geschäften bedeutet.

Corona im Saarland: Gericht kippt 2G-Regel für den Einzelhandel
Foto: dpa/Felix Kästle

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Die Klage mehrerer Elektro-Fachmärkte im Saarland war damit erfolgreich.

Die Kernbegründung des Gerichts, warum es die Vorschrift kippte: Die Ausnahmen von der 2G-Regelung für bestimmte Läden sind darin zu uneindeutig festgehalten.

Die Entscheidung bedeutet, dass im Saarland bis auf Weiteres die 2G-Regelung im Einzelhandel generell nicht mehr anzuwenden ist, wie das OVG mitteilte. Damit entfallen alle Kontrollen an den Eingängen. Es gelten dieselben Regeln wie beispielsweise bei Supermärkten, in denen lediglich Maske getragen werden muss.

Saar-Verband: „Logisch und konsequent“

Der Handelsverband Saarland rechnet nun nicht mehr mit neuen Zugangsregeln für die Geschäfte im Saarland durch die Landesregierung. „Die Hürden dafür sind hoch“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Fabian Schulz, am Freitag der Saarbrücker Zeitung. Schulz begrüßte das OVG-Urteil. Er bezeichnete es  als „logisch und konsequent“.  Und man sei „froh über alles, was hilft, aus der Talsohle des Einzelhandels rauszukommen“. Die Kontrollen an den Geschäften seien mit hohem Personalaufwand verbunden gewesen. Nun seien auch kürzlich vorgestellte Pläne für Bändchen-Lösungen, bei denen eine Kontrolle für Einkäufe in mehreren Geschäften reiche, im Saarland hinfällig.

Tobias Hans kündigte nach der Entscheidung an: „Je nach Ergebnis kann es aus meiner Sicht als Alternative zur 2G-Regel im Einzelhandel eine Möglichkeit sein, dort auf eine FFP2-Maskenpflicht zu setzen.“ Das werde man im Saar-Ministerrat diskutieren (mehr dazu lesen Sie hier).

Zuletzt hatte unter anderem Mediamarkt-Saturn gegen die 2G-Regelung im Saarland geklagt. Auch in Bayern war die 2G-Regel für den Einzelhandel am Mittwoch nach einer Gerichtsentscheidung zurückgenommen worden. In Niedersachsen entschieden Richter bereits Mitte Dezember, dass 2G nicht im Einzelhandel gelten darf. In allen anderen Bundesländern gilt 2G.

OVG kippt 2G im Einzelhandel im Saarland: Die Begründung

Laut Vorschrift im Saarland waren Ladenlokale von 2G ausgenommen, deren Waren- oder Dienstleistungsangebot der „Deckung des täglichen Bedarfes“ dient. Diese Formulierung werde durch eine nicht abschließende beispielhafte Aufzählung von Ladengeschäften und Einrichtungen konkretisiert, so das Gericht. Es kritisierte, dass die einzelnen im Ausnahmekatalog genannten Ladenlokale den Schluss zulassen, dass der Begriff der „Deckung des täglichen Bedarfs“ nicht alleiniges Abgrenzungsmerkmal für die Befreiung von der Zutrittsbeschränkung ist. 

Nach welchen konkreten Kriterien sonstige Einzelhandelsbetriebe, die ebenfalls nicht grundbedarfsdeckend sind, von der Ausnahmeregelung erfasst werden sollen, bleibe unklar, bemängelte das OVG. 

Denn weder aus dem Ausnahmekatalog noch aus der amtlichen Begründung ergäben sich einheitliche, objektivierbare Kriterien für den erweiterten Geltungsbereich der Regelung. 

OVG bemängelt unsauberen Verordnungstext

Das OVG führte jedoch „weitere durchgreifende Bedenken“ im Hinblick auf die angegriffene Regelung an, weil der Verordnungstext selbst keine Regelung enthalte, wie sogenannte Mischbetriebe einzuordnen seien. Lediglich in der amtlichen Begründung seien hierzu Ausführungen erfolgt. Doch das reicht nicht.

Die konkrete Einordnung, ob für einen Einzelhandelsbetrieb nun 2G gelte oder nicht, obliege aktuell den zuständigen Behörden vor Ort. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts führt dies jedoch zu einer „uneinheitlichen Vollzugspraxis“.

Die Entscheidung des OVG ist unanfechtbar.

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