Quarantäne-Regeln an Schulen und Kitas Das sind die neuen Quarantäne-Regeln für Schulen und Kitas

Saarbrücken · Die Gesundheitsminister der Länder hatten am Montag neue Quarantäne-Regeln für Schulen und Kitas festgelegt. Nun steht die konkrete Umsetzung im Saarland fest.

Corona im Saarland: Neue Quarantäne-Regeln für Schulen und Kitas
Foto: dpa-tmn/Matthias Balk

Es ist eine Vereinbarung, die keine Umwege über Wartezeiten oder eine neue Corona-Verordnung geht. Für enge Kontaktpersonen besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen per PCR-Test frei zu testen. Das gilt ab sofort, auch rückwirkend. Darauf haben sich am Dienstag das Gesundheits- und das Bildungsministerium mit Vertretern der Landkreise und des Regionalverbands verständigt. Es ging darum, den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom vergangenen Montag im Saarland umzusetzen. „Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Kinder, Jugendliche und Schul-Beschäftige möglichst wenig von Quarantänen betroffen sind, wenn sie nachweislich nicht infiziert sind“, teilte Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) mit. 

„Zusätzlich haben wir uns mit den Gesundheitsämtern darauf verständigt, einen freiwilligen PCR-Test nach 14 Tagen anzubieten“, erklärte Gesundheitsministern Monika Bachmann (CDU).

Quarantäne nur noch für enge Kontaktpersonen

Außerdem sollen Gesundheitsämter angesichts der bestehenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen nur noch Quarantänen für enge Kontaktpersonen anordnen. Das heißt im „direkten Nahfeld“ der infizierten Person. Geimpfte und Genesene werden in der Regel von Quarantänen ausgenommen, in Abhängigkeit von der jeweiligen Virus-Variante. Indem sich auf das Nahfeld der positiv Getesteten konzentriert werde, müssten weniger Personen in Quarantäne, was zu einer Erleichterung bei vielen Familien und zur Entlastung der Gesundheitsämter führe.

Nicht zuletzt sollen die Gesundheitsämter, die diese Umsetzung des Beschlusses mittragen, weiter eigenverantwortlich Einzelfall-Entscheidungen treffen. Beim Auftreten von Infektionsfällen in Kinderbetreuungseinrichtungen sollten die Behörden „mit Augenmaß und vor allem mit Blick auf die Belange der Kinder“ Quarantänemaßnahmen anordnen. „Dies bedeutet für den Bereich der Kindertagesstätten, dass wir den Trägern schriftlich eine Betreuung in geschlossenen Gruppen empfehlen, um zum einen die Anzahl der Kontaktpersonen zu reduzieren und zum zweiten den Betrieb der KiTa’s aufrecht zu erhalten“, wurde am Dienstagabend in einer gemeinsamen Erklärung der beiden Ministerien und des Landkreistags Saarland mitgeteilt. Die „bestmögliche Aufrechterhaltung des Schulbetriebs und des Regelbetriebs in Betreuungseinrichtungen“ habe oberste Priorität.

Der Vorsitzende des Landkreistages, der Saarlouiser Landrat Patrik Lauer (SPD), erklärte: „Bei der Beschränkung auf das Nahfeld und der Möglichkeit, durch Tests die Quarantäne zu verkürzen, ist es für die Gesundheitsämter von zentraler Bedeutung, dass in Schulen und Kitas die Hygienemaßnahmen weiter eingehalten werden“. Nur so könne der Spagat zwischen einer Erleichterung bei der Quarantäne und dem zu gewährleistenden Infektionsschutz gelingen.

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