Lockdown Geschäfte im Saarland ab Mittwoch dicht – Auch Schüler sollen zu Hause bleiben

Saarbrücken · Ministerpräsident Tobias Hans hält den Lockdown für unumgänglich, um die Situation in den Krankenhäusern zu entspannen und die Todeszahlen nach unten zu drücken. Für das Ende des Lockdowns im Januar nennt er eine klare Bedingung.

Corona-Beschlüsse: Das gilt ab Mittwoch im Saarland
Foto: dpa/Oliver Dietze

Das öffentliche Leben wird angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie auch im Saarland schon ab dem kommenden Mittwoch drastisch heruntergefahren – mindestens bis zum 10. Januar. Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Auch Schüler und Kita-Kinder sollen zu Hause bleiben, sofern sie betreut werden können. Das teilte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Sonntag nach Beratungen der Regierungschefs von Bund und Ländern mit.

Das Infektionsgeschehen habe eine „dramatische Wendung genommen, mit der wir in dieser Form nicht gerechnet haben“, sagte Hans. Die bisherigen Maßnahmen hätten nicht gereicht, die Infektionszahlen schössen wieder in die Höhe. Als letztes Mittel schloss er auch Ausgangsbeschränkungen nicht aus, wie es sie im Frühjahr gab und wie sie nun auch von einigen anderen Bundesländern eingeführt werden.

Die neuen Einschränkungen seien harte Einschnitte für viele Menschen. Die Situation dulde aber keinen Aufschub und auch keine Halbherzigkeit. Der Lockdown soll nach Angaben von Hans erst beendet werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz wieder unter 50 gesunken ist. Derzeit liegt der Wert im Saarland bei rund 190 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.

Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind nach dem Beschluss von Bund und Ländern unter anderem: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.

Für Weihnachten sollen nach dem Beschluss die strengen Regeln für private Kontakte – maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen – gelockert werden. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach zulässig: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.

Neun Monate nach dem ersten Corona-Lockdown an Kitas und Schulen sollen die meisten Einrichtungen nun ebenfalls überall in Deutschland geschlossen oder nur noch eingeschränkt betrieben werden. Es werde eine Betreuung vorgehalten für Kinder, deren Eltern arbeiten müssen, sagte Hans. „Alle, die Betreuung brauchen, bekommen Betreuung. Aber alle anderen Kinder und Schülerinnen und Schüler sollten zu Hause bleiben, wenn das irgendwie möglich ist.“

An Silvester und Neujahr wird in Deutschland angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Zudem werde der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten.

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