Für 3,8 Millionen Euro jährlich Durch dieses neue Gesetz sollen Kitas im Saarland jetzt besser werden

Saarbrücken · Der Landtag des Saarlandes berät kommende Woche über einen neuen Kita-Gesetzesentwurf. Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) hat am Dienstag die Eckpunkte vorgestellt. Künftig sollen Kitas 3,8 Millionen Euro jährlich mehr bekommen.

Christine Streichert-Clivot: So sollen Kitas im Saarland jetzt besser werden
Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die Betreuung in den Kitas im Saarland verbessern – durch mehr Zeit, mehr Personal, höhere Qualifikation. Das ist das Ziel des neuen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsgesetzes (SEBBG), das das bisherige Saarländische Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz ablösen soll. Der Landtag wird kommende Woche in erster Lesung über die Novellierung beraten. Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD), aus deren Haus der Gesetzentwurf stammt, hat am Dienstag die Eckpunkte vorgestellt. „Uns geht es darum, in den Kindertageseinrichtungen das Recht auf Schutz, Teilhabe und eine bestmögliche individuelle Entwicklung weiter zu fördern“, sagte die Ministerin.

Die Ausbildung in den Einrichtungen soll gestärkt und das Personal entlastet werden. So soll die Anleitung von angehenden Erzieherinnen und Erziehern durch erfahrene Kollegen erfolgen – ohne dass diese durch zusätzliche Arbeitszeit belastet werden. Im Krippen-Bereich käme im Schnitt eine Fachkraft auf 3,9 Kinder, in den Kindergärten eine Fachkraft auf 9,6 Kinder. Die Realität aber sieht oft anders aus. Da soll das Gesetz nun helfen. Die Betriebserlaubnis für eine Kita stellt das Landesjugendamt aus. Sie ist gekoppelt an eine Personalmindestgrenze. Die beträgt derzeit zwei Fachkräfte pro Krippengruppe (an fünf Tagen pro Woche à sechs Stunden am Tag). Das Ministerium will diese Zahl auf 2,7 Fachkräfte anheben. Im Kindergartenbereich soll der Schlüssel von 1,5 Fachkräfte auf zwei Fachkräfte steigen. Außerdem sollen „Hauswirtschaftskräfte und Auszubildende künftig nicht dem allgemeinen Personalschlüssel angerechnet werden“, erklärte Streichert-Clivot. Dagegen sollen die Einrichtungen künftig Kinderkrankenpfleger, Heilerziehungspfleger oder Sozialpädagogen anstellen können. Auch die Ausbildung von Fachkräften aus Frankreich soll durch das neue Gesetz anerkannt werden.

 Die Qualität in den Kitas soll auch dadurch gestärkt werden, dass verbindliche Vorgaben für die erforderlichen Qualifikationen der Einrichtungsleitung gemacht und Möglichkeiten zur Nachqualifizierung geschaffen werden. In einem ersten Schritt sollen Kita-Leiterinnen und -leiter künftig mindestens einen Bachelor-Abschluss im Bereich Sozialwesen vorweisen müssen, sagte Streichert-Clivot. Langfristig soll ein Masterabschluss nötig sein. Was Leiterinnen und Leiter angeht, die seit Jahren diese Position bekleiden und keinen akademischen Abschluss haben, erklärte die Ministerin: „In den individuellen Fällen werden wir ihre Leistungen natürlich anerkennen.“ Sorge über zu hohe Hürden oder eine Art „Über-Akademisierung“ macht sich Streichert-Clivot nicht. Gespräche mit Trägern und Verbänden hätten ergeben, dass eine solche Qualifikation hilfreich sei. Zumal die Anforderungen steigen würden. Der Betreuungsbedarf werde wachsen, auch die Dauer der Betreuung. „Der Trend geht bis zu zehn Stunden Betreuung am Tag“, sagte Streichert-Clivot. Die Einrichtungen würden immer größer. Denkbar seien Kitas mit 120 bis 150 Plätzen.

Die zusätzlichen Kosten, die für diese Maßnahmen auf das Land zukommen, beziffert die Ministerin mit rund 3,8 Millionen Euro jährlich: 2,5 Millionen Euro für die Freistellung der Auszubildenden und der Praxisanleiter, 800 000 Euro für den größeren Personalschlüssel und rund eine halbe Million Euro für die Fort- und Weiterbildungen.

Die CDU-Fraktion im Saar-Landtag nannte das neue Kita-Gesetz am Dienstag „einen wichtigen Akzent hin zu einer Qualitätssteigerung in der Betreuung“, aber auch nur einen Anfang. Die Qualitätsverbesserung in Krippen und Kitas müsse in den kommenden Jahren „absolut im Vordergrund stehen“, so Bildungspolitiker Frank Wagner.

Durchläuft der Gesetzentwurf ohne großen Widerstand die parlamentarischen Beratungen, könnte das neue Gesetz schon im Februar verabschiedet werden.

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