Saarbrücken Viele Unsicherheiten beim neuen Bußgeld-Katalog

Saarbrücken · Autofahrer, die schnell Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, könnten mit einem blauen Auge davonkommen.

 Wem ein Führerscheinentzug droht, der sollte Widerspruch einlegen, rät ein Rechtsexperte.

Wem ein Führerscheinentzug droht, der sollte Widerspruch einlegen, rät ein Rechtsexperte.

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Seit dem 28. April gilt die Novelle zur Straßenverkehrsordnung in ganz Deutschland – oder vielmehr: galt. Am Donnerstagmittag setzte das saarländische Verkehrsministerium den neuen Bußgeld-Katalog als erstes Bundesland aus, die Anweisung an alle Länder kam aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Berlin (wir berichteten). Grund für den saarländischen Vorstoß war ein juristischer Formfehler in der Novelle. Die Bußgeldbehörden haben jetzt die Anweisung, Bescheide nach dem vorher gültigen Verfahren abzuwickeln. Was bedeutet das für die Autofahrer, die in den vergangenen beiden Monaten einen Bußgeldbescheid erhalten haben?