Mehrheit der Kreise im Saarland betroffen Merkel setzt sich mit Ausgangssperren durch

Saarbrücken · Das Bundeskabinett hat die bundesweite Corona-Notbremse beschlossen. Das trifft auch das Saarland.

 In vielen Städten wird es nachts bald sehr ruhig.

In vielen Städten wird es nachts bald sehr ruhig.

Foto: dpa/Moritz Frankenberg

Auf die Menschen in vielen Landkreisen Deutschlands und auch in weiten Teilen des Saarlandes könnten schon übernächste Wochen nächtliche Ausgangsbeschränkungen zukommen. Auch mit offenen Läden, Sport in Gruppen und Außengastronomie, wie sie derzeit im Saarland möglich sind, wäre dann vielerorts Schluss. Entsprechende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Kritik an Alleingängen der Länder angekündigt hatte, wurden am Dienstag von der Bundesregierung beschlossen. Kommende Woche könnten sie vom Parlament verabschiedet werden und dann den Bundesrat passieren. Hier zeichnet sich kein Einspruch ab. Damit könnte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz noch kommende Woche unterschreiben. 

Gelten sollen die Beschränkungen, wenn in einem Kreis über drei Tage hinweg die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen über 100 Fällen je 100 000 Einwohner liegt. Im Saarland blieben am Dienstag laut Gesundheitsministerium nur die Kreise Merzig-Wadern (83) und St. Wendel (54,2) darunter. Der Regionalverband Saarbrücken (166,5) sowie die Kreise Neunkirchen (178,2), Saarlouis (122,6) und Saarpfalz (122,7) lagen klar darüber. Bliebe es dabei, wäre hier bald von 21 bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder Gartens im Grundsatz nicht erlaubt. Der Grenzwert ist aber noch umstritten. Die Inzidenz sei „unzuverlässig“ und bilde die Lage vor Ort nicht ausreichend klar ab, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Buschmann.

Nach dem Kabinettsbeschluss soll an Schulen Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche gestattet werden. Bei einer Inzidenz von über 200 in einem Kreis soll dort der Präsenzunterricht ganz untersagt werden. Das Kabinett beschloss auch eine Änderung der Arbeitsschutzverordnung: Unternehmen müssen Beschäftigten Corona-Tests anbieten.

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