LIVE Entscheidung gefallen Landesliste der Grünen im Saarland endgültig abgelehnt

Saarbrücken/Berlin · Der Bundeswahlausschuss hat die Beschwerde der Saar-Grünen abgelehnt. Damit ist deren Landesliste mit Jeanne Dillschneider an der Spitze Geschichte.

Bundeswahlausschuss:Bundestagswahl ohne Landesliste der Grünen Saarland
Foto: Oliver Dietze

Der Landeswahlausschuss hatte vergangene Woche einstimmig die Liste mit Spitzenkandidatin Jeanne Dillschneider abgelehnt. Ausschlaggebend dafür ist der Ausschluss der 49 Delegierten des Ortsverbands Saarlouis – dessen Vorsitzender Hubert Ulrich ist – bei der Aufstellungsversammlung der Liste am 17. Juli. Das Bundesschiedsgericht hatte zwei Tage davor die Saarlouiser Delegierten, die rund ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder stellen, ausgeschlossen. Das sei ein „schwerer Wahlfehler“ und „eklatanter Verstoß gegen das Demokratieprinzip“, erklärte vergangene Woche Landeswahlleiterin Monika Zöllner und empfahl dem Wahlausschuss, die Liste abzulehnen. Gegen die Ablehnung haben die Saar-Grünen am Montag Beschwerde eingelegt. Der Bundeswahlausschuss entschied am heutigen Donnerstag darüber. Die Sitzung begann um 10 Uhr und wird live übertragen.

13:55: Es ist entschieden.

Die Grünen im Saarland können bei der Bundestagswahl am 26. September nicht mit der Zweitstimme gewählt werden. Der Bundeswahlausschuss hat am Donnerstag die Beschwerde der Saar-Grünen abgelehnt. Die Grünen hatten am Montag Einspruch gegen die Zurückweisung ihrer Landesliste mit Jeanne Dillschneider an der Spitze durch den Landeswahlausschuss erhoben.

Durch den Beschluss des Bundeswahlausschuss steht jetzt fest, dass im Saarland nur die Direktkandidaten der Grünen wählbar sind und die Bundes-Grünen aus dem Saarland dagegen keine Stimmen erhalten. Bisher haben die Grünen im Saarland immer zwischen 0,8 bis 0,9 Prozent aller Grünen-Stimmen ausgemacht. Bei der Bundestagswahl 2017 hatten die Grünen an der Saar 35 117 Zweitstimmen bekommen.

Der Bundeswahlausschuss folgte damit der Argumentation der Landeswahlleiterin Monika Zöllner. Der Ausschluss der 49 Delegierten aus Saarlouis von der Aufstellungsversammlung für die Landesliste „war nicht gerechtfertigt“, sagte Bundeswahlleiter Georg Thiel. „Da ein durchgreifender wahlrechtlich relevanter Fehler bei deren Wahl am 16. Mai nicht erkennbar war.“ Dass nicht-stimmberechtigte Parteimitglieder von der Versammlungsteilnahme in Saarlouis ausgeschlossen waren, „ist wahlrechtlich irrelevant“. Das Bundeswahlrecht schreibe nicht vor, dass „parteiinterne Aufstellungsverfahren öffentlich sein müssen“. Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts, durch die die Wahl der Saarlouiser Delegierten unwirksam wurde,  „verstößt ihrerseits gegen den Kernbestand der Verfahrensgrundsätze. Somit hätten die 49 Delegierten am 17. Juli bei der Neuwahl der Landesliste „mitwirken können“.

Die zweite Landesliste wurde am 17. Juli aufgestellt – unter Ausschluss der 49 Delegierten des Ortsverbandes Saarlouis, dessen Vorsitzender Hubert Ulrich ist.  Diese Delegierten machen rund ein Drittel aller stimmberechtigen Delegierten aus. Das Bundesschiedsgericht der Grünen hatte die Saarlouiser Grünen zwei Tage vor der Wahlversammlung  aber ausgeschlossen, weil bei deren Wahl am 16. Mai gegen den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit verstoßen worden sei. Zwei nicht-stimmberechtigte Mitglieder durften als Gäste nicht bei der Delegiertenwahl teilnehmen. Deswegen aber die Saarlouiser Delegierten auszuschließen – das sei ein „schwerer Wahlfehler“ und „eklatanter Verstoß gegen das Demokratieprinzip“, erklärte vergangenen Freitag Zöllner und empfahl dem Wahlausschuss, die Liste abzulehnen. Was dieser auch einstimmig tat.

Einstimmig war die Entscheidung am Donnerstag hingegen nicht. Sechs Mitglieder des Bundeswahlausschusses stimmten dafür, die Beschwerde der Saar-Grünen zurückzuweisen, zwei Mitglieder wollten die Beschwerde zulassen, zwei Mitglieder enthielten sich.

Hartmut Geil, Beisitzer im Bundeswahlausschuss, hat bei der Abstimmung nicht teilgenommen. Er hat sich als befangen erklärt. Denn Geil war es, der als Vorsitzender des Bundesschiedsgerichts das Urteil gegen den Grünen-Landesvorstand gesprochen hatte, die 49 Delegierten nicht zur Wahl zuzulassen beziehungsweise den Sonderparteitag zum Aufstellen einer neuen Liste stattfinden zu lassen. Geil hätte demnach gegen seinen eigenen Schiedsspruch entscheiden müssen.

Die zweite Landesliste war überhaupt deswegen notwendig, weil der Landesvorstand die erste mit Spitzenkandidat Hubert Ulrich auf Geheiß des rheinland-pfälzischen Schiedsgerichts nicht einreichen sollte. Denn beim ersten Parteitag am 20. Juni, auf dem sich Ulrich in einer Kampfabstimmung gegen Dillschneider durchsetzen konnte, hätten Grünen-Mitglieder abgestimmt, die nicht hätten abstimmen dürfen.

13:30: Die Diskussion dauert an

Der Bundeswahlausschuss diskutiert seit gut 45 Minuten über die Beschwerde der Saar-Grünen. Vor allem der Prüfungsrahmen des Gremiums steht zur Debatte. Geht es rein um den Ausschluss der Saarlouiser Delegierten, oder auch um andere Gründe, wodurch die die Liste nicht zugelassen werden könnte? Außerdem geht es darum, welcher Stellenwert ein Urteilspruch des Bundesschiedsgericht hat in Abwägung zu demokratischen Grundsätze im Wahlrecht. Die Meinungen gehen auseinander.

12:45: Die Diskussion über die Beschwerde der Grüne-Saar beginnt.

11:40 Uhr Entscheidung über die Zulassung der AfD-Bremen gefällt

Die AfD kann bei der Bundestagswahl am 26. September nun doch auf Stimmen aus Bremen zählen. Neben der Entscheidung über die Zulassung der Landesliste der Grünen im Saarland galt die Beschwerde des Landesverbandes der AfD Bremen gegen die Nicht-Zulassung seiner Landesliste als besonders interessant.Der Bundeswahlausschuss gab der Beschwerde des Landesverbandes gegen die Nicht-Zulassung seiner Landesliste statt. Der Landeswahlausschuss hatte zuvor die Liste nicht zugelassen, weil eine von der Aufstellungsversammlung der AfD gewählte Schriftführerin eine erforderliche eidesstaatliche Erklärung verweigert hatte. Mit der Entscheidung des Bundeswahlausschusses ist die Landesliste damit zugelassen. Bei der Bundestagswahl 2017 erhielt die AfD in Bremen mit damals 10,0 Prozent gut 33.000 Zweitstimmen.

10:00 Uhr: Eröffnung der Sitzung

Bundeswahlleiter Georg Thiel hat die Sitzung des Wahlausschusses in Berlin eröffnet. Das Gremium befasst sich mit der Beschwerde der Saar-Grünen gegen die Ablehnung ihrer Landesliste mit Jeanne Dillschneider an der Spitze durch den saarländischen Landeswahlausschuss. Mit einer Entscheidung ist aber erst am Nachmittag zu rechnen. Denn der Fall der Saar-Grünen steht als letztes auf der Tagesordnung. Die Beschwerden werden in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer beraten. Vor dem Saarland stehen Beschwerden aus Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Ausschuss wirft Frage auf

Nun wirft der Ausschuss selbst eine Frage auf. Für die Grünen sitzt als Beisitzer Hartmut Geil im Ausschuss, seine Stellvertreterin ist Emily May Büning, organisatorische Bundesgeschäftsführerin. Geil war es, der als Vorsitzender des Bundesschiedsgerichts das Urteil gegen den Grünen-Landesvorstand gesprochen hatte, die 49 Delegierten nicht zur Wahl zuzulassen beziehungsweise den Sonderparteitag zum Aufstellen einer neuen Liste stattfinden zu lassen. Ist Geil demnach befangen? „Beim Bundeswahlausschuss gibt es die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit eigentlich nicht“, erklärt Geil der SZ. Das habe auch der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages so entschieden. „Da ich aber letztlich über die von mir getroffene Entscheidung mitentscheiden müsste und ich das nicht für angemessen halte, werde ich an der Verhandlung und Entscheidung nicht teilnehmen.“ Ebenfalls nicht teilnehmen werde seine Stellvertreterin Emily Büning. „Wir wollen gewisse Eindrücke und schrille Äußerungen, die in diesem Zusammenhang gemacht wurden, nicht noch befeuern.“ Insofern wird, sobald der Ausschuss am Donnerstag zum Tagesordnungspunkt Landesliste der Saar-Grünen kommt, kein Vertreter der Grünen im Ausschuss sitzen.

Gegen Geil und Büning planen sieben Saarlouiser Grüne unterdessen auch eine Strafanzeige. In einem Schreiben an die Landeswahlleiterin, das der SZ vorliegt, kündigen sie an, strafrechtlich gegen Teile der Bundesspitze vorgehen zu wollen: „Strafrechtliche Konsequenzen gegen Herrn Michael Kellner (politischer Bundesgeschäftsführer der Grünen), Frau Emily Büning (organisatorische Bundesgeschäftsführerin der Grünen) und Herrn Hartmut Geil (Vorsitzender Bundesschiedsrichter) wegen Nötigung werden folgen.“ Als Begründung führen die Unterzeichner an, dass der Bundesvorstand dem Landesvorstand mit „einer für demokratisch Gesinnte ungewöhnlichen Machtausübung“ untersagt habe, die Wahlversammlung abzusagen. Dem Landesvorstand sei zudem gedroht worden, „mit sofortiger Wirkung des Amtes enthoben und durch einen kommissarisch besetzten Vorstand ersetzt zu werden, sollte der Landesvorstand nicht den Weisungen des Bundes folgen“.

Lehnt auch der Bundeswahlausschuss die Landesliste ab, könnten die Saar-Grünen bei der Bundestagswahl am 26. September nicht mit der Zweitstimme gewählt werden – was bedeutet, dass die Bundes-Grünen aus dem Saarland keine Stimmen bekommen können.

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