Saarbrücken Bouillon eckt mit Plänen für Körperkameras an

Saarbrücken · Ein Experte und die Saar-Anwälte warnen davor, dass die Polizei in Wohnungen Bodycams einsetzen darf. Auch in der Koalition gibt es Zweifel.

 Ein Gutachten soll klären, ob die Saar-Polizei solche Kameras auch in Wohnungen einsetzen darf.

Ein Gutachten soll klären, ob die Saar-Polizei solche Kameras auch in Wohnungen einsetzen darf.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Ein Vorhaben der großen Koalition zum besseren Schutz von Polizisten vor Übergriffen steht auf der Kippe: die Befugnis, auch in Wohnungen Körperkameras tragen und damit Einsätze filmen zu dürfen. Inzwischen gibt es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens, das Innenminister Klaus Bouillon (CDU) seit 2017 vorantreibt.

Im Raum steht der Verdacht, dass die Regelung gegen die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen könnte. Im öffentlichen Raum ist der Einsatz der Bodycams bereits seit 2016 gestattet. Die Polizei-Gewerkschaften fordern diese Möglichkeit auch für Wohnungen, gerade für Einsätze in Fällen häuslicher Gewalt.

Die SPD sieht Klärungsbedarf, nachdem der Trierer Strafrechtsprofessor und Polizeirechtsexperte Mark A. Zöller unlängst vor den Plänen gewarnt hatte. Die saarländischen Rechtsanwälte schließen sich den Aussagen Zöllers im Wesentlichen an. „Die geplante Gesetzesänderung dürfte unvereinbar mit der derzeit geltenden Fassung von Artikel 13 Grundgesetz sein“, sagte der Sprecher des Saarländischen Anwaltvereins, Christoph Clanget.

Innenminister Bouillon pocht auf seinen Gesetzentwurf. Die Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten von Bodycams sei „dringendst erforderlich“. Er hoffe auf eine „schnellstmögliche“ Einigung mit der SPD. Bouillon verwies auf ein Rechtsgutachten, das seine Ansicht stützt. „Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund mehr, das zu verhindern“, sagte er. Der Landtag will jetzt ein weiteres Gutachten in Auftrag geben.

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