Saar-Kommunen planen Auflagen bei Hygiene-Demos Davidstern-Missbrauch kann teuer werden

Saarbrücken/St. Wendel · Saarbrücker OB Conradt droht mit Haftstrafe, St. Wendels Landrat Recktenwald (beide CDU) mit Bußgeld.

 „Ungeimpft“ steht auf einem nachgebildeten Davidstern am Hemdsärmel eines Mannes am Rande einer Demo in Frankfurt.

„Ungeimpft“ steht auf einem nachgebildeten Davidstern am Hemdsärmel eines Mannes am Rande einer Demo in Frankfurt.

Foto: dpa/Boris Roessler

Im Saarland bildet sich offenbar eine Front der Kommunen und Landkreise gegen den Missbrauch des Nazi-Symbols, des gelben Davidsterns mit den Worten „Ungeimpft“ oder „Imgfgegner“ im Zentrum bei den so genannten Hygienedemos. Wie der Saarbrücker Oberbürgermeister Uwe Conradt (CDU) der SZ mitteilte, sei es inakzeptabel, dass diese Symbole auf Demonstrationen derart missbraucht würden. „Das wollen wir in Saarbrücken verhindern“, betonte Conradt.. Daher würde die Stadtverwaltung vorsorglich bei Demos gegen Anti-Corona-Maßnahmen in der Auflagenverfügung das Verbot des Tragens des Davidsterns aussprechen. „Bei einem Verstoß gegen eine Auflage der Auflagenverfügung handelt es sich nach Paragraf 25 Nr. 2 Versammlungsgesetz um eine Straftat“, erklärte der OB. Dies werde gegen den Versammlungsleiter geahndet und könne mit Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe von bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft werden. „Eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft erfolgt in der Regel durch die Vollzugspolizei“, sagte Conradt. Bislang habe er jedoch keine Kenntnis davon, dass bei den bisherigen Demos gegen die Corona-Politik in Saarbrücken das Davidstern-Symbol getragen worden sei.