Auflagen für Angehörige und Bewohner in Saar-Pflegeheimen Ist Besuchsregel in Heimen verfassungswidrig?

Saarbrücken · Ein Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einschränkungen gegen das Grundgesetz verstoßen. Senioren-Initiative fordert, die Corona-Verordnung im Saarland zu prüfen.

 Besuche auf den Zimmern in Plegeheimen im Saarland sind nicht erlaubt. Einrichtungen ermöglichen ein Treffen in gesondereten Besuchszonen. Für Bewohner wie Angehörige ist das eine Belastung.

Besuche auf den Zimmern in Plegeheimen im Saarland sind nicht erlaubt. Einrichtungen ermöglichen ein Treffen in gesondereten Besuchszonen. Für Bewohner wie Angehörige ist das eine Belastung.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Ab Mitte Oktober sollten Angehörige Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen im Saarland wieder auf deren Zimmer besuchen dürfen – eigentlich. Weil die Corona-Infektionszahlen rasant gestiegen sind und immer noch steigen, ist Saar-Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) nur einen Tag, bevor die Lockerungen in Kraft treten sollten, zurückgerudert. Die neuen Besucherrichtlinien sind ausgesetzt.