Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten Kritik an Wechsel von Ulli Meyer in Aufsichtsgremium

Bonn/St. Ingbert · Die Berufung des saarländischen CDU-Politikers Ulli Christian Meyer in die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sorgt für Kritik. In seinem ZDF-Urteil habe das Bundesverfassungsgericht im März 2014 das Gebot einer politikfreien Besetzung öffentlich-rechtlicher Aufsichtsgremien ausdrücklich festgehalten, sagte der Verfassungsrechtler Dieter Dörr dem Fachdienst Medienkorrespondenz.

 St. Ingberts Oberbürgermeister Ulli  Meyer (CDU).

St. Ingberts Oberbürgermeister Ulli Meyer (CDU).

Foto: Faragone

Das gelte auch für die KEF.

Die Kommission stellt den Finanzbedarf von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Arte fest. Auf der Basis des ermittelten Bedarfs empfiehlt die KEF den Ländern gegebenenfalls Änderungen des Rundfunkbeitrags. Auf der Homepage des Gremiums heißt es wörtlich: „Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen; jedes Land benennt ein Mitglied.“

Der 46-jährige Meyer, ehemaliger saarländischer Finanzstaatssekretär, ist aktuell Oberbürgermeister von St. Ingbert. In der KEF folgt Meyer auf Norbert Holzer, früherer Verwaltungs- und Betriebsdirektor des Saarländischen Rundfunks (SR), der im Februar im Alter von 71 Jahren gestorben war. Seither war die vom Saarland zu besetzende Stelle in der Kommission vakant.

Nach Ansicht von Verfassungsrechtler Dörr sprechen die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes eine klare Sprache. Maßgeblich sei eine „funktionale Betrachtungsweise, die darauf abstellt, ob es sich um eine Person handelt, die staatlich-politische Entscheidungsmacht innehat oder im Wettbewerb um ein hierauf gerichtetes öffentliches Amt oder Mandat steht und insoweit in besonderer Weise auf die Zustimmung einer breiteren Öffentlichkeit angewiesen ist.“ Hierzu gehörten Mitglieder einer Regierung, Abgeordnete und politische Beamte sowie Wahlbeamte in Leitungsfunktion, wie insbesondere Bürgermeister oder Landräte.

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