Kritik am neuen inklusiven Wahlrechtsgesetz Behindertenverband fordert barrierefreie Wahllokale im Saarland

Saarbrücken · () Der BSK-Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Saarland (LSKS) hat den Landtag des Saarlandes in einer Pressemitteilung kritisiert. Der LSKS sei sogar „entsetzt“ darüber, dass der Landtag beschlossen habe, „nicht alle Wahllokale für alle Menschen zugänglich“ zu machen.

Behindertenverband BSK sieht Mängel bei inklusivem Wahlrecht im Saarland
Foto: gms/Christiane Link

Das Plenum hat am Mittwoch eine Änderung des Wahlgesetzes beschlossen. Demnach dürfen nun auch Menschen, die in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht sind, an Wahlen teilnehmen. Menschen, die wegen einer Behinderung nicht alleine wählen können, sollen nun Hilfe beim Gang zur Wahlurne bekommen. Der Landtag beschloss nicht, wie von den Linken beantragt, dass alle Wahllokale barrierefrei sein müssen. Bei der letzten Landtagswahl waren landesweit 162 Wahlräume „nicht barrierefrei erreichbar. Das muss sich ändern“, erklärte Ralf Georgi von den Linken. Sozialministerin Monika Bachmann (CDU) sieht keine Notwendigkeit, denn: „Die Barrierefreiheit des Wahlvorganges in diesem Sinne ist bereits durch Vorgaben des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) sichergestellt.“ Dieses Gesetz gelte „selbstverständlich auch für den Wahlvorgang, ohne dass dies einer gesonderten Regelung bedarf“, erklärte  Bachmann. Umgesetzt sei die Vorgabe der Geleichbehandlung in Paragraf 31 der Landeswahlordnung, der bereits jetzt auf die barrierefreie Gestaltung der Wahlräume hinweise.

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