Landtag drängt mehrheitlich auf Entlassung aus dem Dienst Suspendierter Homburger OB: Nimmt Schneidewind jetzt den „Helden-Notausgang“?
Analyse | Saarbrücken/Homburg · Der Homburger OB Rüdiger Schneidewind ist rechtskräftig wegen Untreue verurteilt. Die Landespolitik wendet sich von ihm ab. Jetzt ist die Kommunalaufsicht am Zug.
07.03.2022
, 19:08 Uhr
Kann ein rechtskräftig verurteilter Straftäter Oberbürgermeister einer Kreis- und Universitätsstadt sein? Diese Frage stellt sich in der 42 000-Einwohner-Stadt Homburg, seitdem der Bundesgerichtshof (BGH) in der vergangenen Woche das Untreue-Urteil gegen Rathaus-Chef Rüdiger Schneidewind in der Detektiv-Affäre um den Baubetriebshof bestätigt hat: 120 Tagessätze zu je 90 Euro – damit gilt Schneidewind, der seit drei Jahren bei gekürzten Dienstbezügen suspendiert ist, nun als vorbestraft.