Azubi in Quarantäne fiel durch Prüfung Landtag nimmt Prüfungsordnung der HWK unter die Lupe

Saarbrücken · Nachdem ein Azubi wegen Quarantäne durch eine Teilprüfung gerasselt war, befasste sich der Bildungsausschuss damit. Der Azubi durfte die Prüfung indes wiederholen.

 Bernd Reis, Hauptgeschäftsführer der HWK, erklärt die neue Prüfungsregelung für Härtefälle.

Bernd Reis, Hauptgeschäftsführer der HWK, erklärt die neue Prüfungsregelung für Härtefälle.

Foto: Handwerkskammer des Saarlandes/Dirk Guldner

Ein angehender Kfz-Mechatroniker war bei einer Teilprüfung der Handwerkskammer (HWK) Saarland durchgefallen, obwohl er wegen einer Corona-Quarantäne die Prüfung erst gar nicht ablegen konnte. Dieser Fall schlug vor einigen Wochen hohe Wellen, weil eine Wiederholung der Prüfung laut Bundeshandwerksordnung eigentlich nicht vorgesehen war (wir berichteten). Die HWK verwies darauf, dass sie zunächst rechtssicher gehandelt habe. Hauptgeschäftsführer Bernd Reis räumte damals allerdings ein, dass die Prüfungsordnung durchaus infrage gestellt werden sollte. Nach kurzem Hin und Her wurde eine Wiederholung der Teilprüfung genehmigt.

In dieser Woche nun hat sich der Bildungsausschuss des Saar-Landtages mit den rechtlichen Möglichkeiten einer Wiederholung von Prüfungen während der Ausbildung und über eine mögliche Überarbeitung der Prüfungsordnung befasst. Vertreter des Bildungs- und des Wirtschaftsministeriums schätzten die Situation ein. Wie Bernd Reis der SZ im Anschluss erklärte, habe sich herausgestellt, „dass es bei einem gestreckten Prüfungsverfahren grundsätzlich und tatsächlich keinen unmittelbaren Anspruch auf eine Wiederholung im Falle einer Nichtteilnahme an einer Prüfung gibt“.

Im sogenannten gestreckten Prüfungsverfahren verteilen sich die Prüfungen auf die gesamte Ausbildungszeit. Laut Reis betreffe das 13 der 42 handwerkliche Gewerke, in denen die HWK Prüfungen abnimmt. Das seien etwa 900 der insgesamt 5000 Prüfungen jährlich.

Die Vertreterin des Wirtschaftsministeriums indes verwies laut Reis im Ausschuss darauf, dass inzwischen auch der Bund hier nachgearbeitet habe und auch in Fällen des gestreckten Prüfungsverfahrens Wiederholungen „anregt“. Das Problem liege darin, dass die Bundesregelungen als Empfehlung an die Handwerkskammern gegeben werden, die Handwerkskammern wiederum in ihren Gesellenprüfungsordnungen die Regelungen erst noch übernehmen müssten, sagte Reis. „Weil unsere Gesellenprüfungsordnung noch nicht angepasst wurde, fehlen bei uns die aktuellen Empfehlungen.“

In dem gestreckten Prüfungsverfahren sei es nach bisheriger Rechtsauffassung so, dass die erst am Ende der Ausbildungszeit „abgerechnet“ werde. Quasi, wenn alle einzelnen Prüfungen absolviert wurden. „Erst dann hat sich bis dato die Frage von Wiederholungen gestellt“, erklärte der HWK-Hauptgeschäftsführer. Neu sei, dass die HWK schon jetzt in Härtefällen anders vorgehen würde. „Solche Härtefälle haben sich insbesondere aus der Thematik Corona ergeben, weil die Anordnung einer Quarantäne und die dadurch bedingte Nichtteilnahme an der Prüfung sehr wohl als Härtefall anzusehen ist“, so Reis. Deshalb werde im Interesse der Prüflinge nunmehr anders entschieden und eine Teilnahmemöglichkeit angeboten. „Das wurde vom Ausschuss sehr positiv aufgenommen“, sagte Reis.

In dem konkreten Fall habe der angehende Kfz-Mechatroniker am ersten Teil theoretisch, quarantänebedingt aber nicht praktisch teilnehmen können. Allerdings, so Reis, seien medial nicht alle Informationen richtig dargestellt worden. „Insbesondere der Hinweis darauf, der Prüfungsteilnehmer habe in der theoretischen Prüfung eine sehr gute Note erzielt, war falsch. Auch wurde – anders als in den Berichten behauptet – die Anordnung der Quarantäne und damit der erforderliche Nachweis, dass der Prüfling tatsächlich entschuldigt nicht an der Prüfung teilnehmen konnte, erst nach über vier Wochen vorgelegt“, betonte Reis. Deshalb habe die HWK die Prüfung als Nichtteilnahme bewertet. „Konsequenz war die Bewertung der Prüfung mit null Punkten.“ Inzwischen konnte der Azubi den praktischen Teil der Prüfung wiederholen. Allerdings hat er ihn nicht bestanden.

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