Betrug zum Nachteil von Patienten Richter bitten Arzt mit 280 000 Euro zur Kasse

Saarbrücken/Saarlouis · Die erste Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken hat ein Verfahren gegen einen 55 Jahre alten Mediziner aus dem Kreis Saarlouis vorläufig eingestellt.

 (Symbolfoto)

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Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Der niedergelassene Arzt muss als Auflage binnen sechs Monaten rund 280 000 Euro zahlen. Nach Gerichtsangaben sollen jeweils 70 000 Euro in die Staatskasse und an gemeinnützige Organisationen fließen. Weitere 140 000 Euro müssen zugunsten von Geschädigten hinterlegt werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Arzt bereits im Sommer 2018 wegen Betrugs im großen Stil angeklagt. Damals war die Rede von angeblich rund 5000 Fällen, die sich in der Privatpraxis ereignet haben sollen. Patienten hätten im Voraus zahlen müssen. Auf den Rechnungen, die später bei Versicherungen eingereicht wurden, sollen aber Leistungen beziffert worden sein, die angeblich nie erbracht wurden. In Justizkreisen wird jetzt spekuliert, dass das Verfahren wegen kurzfristig drohender Verjährung der Vorwürfe eingestellt wurde.

Unabhängig davon interessiert sich die Approbationsbehörde für den Mediziner. Stefan Funck, Direktor des Landesamtes für Soziales erklärte, seine Behörde prüfe wegen möglichen Entzugs der Arztzulassung in eigener Zuständigkeit und fordere die Gerichtsakten an.

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