Saar-Arbeitskammer klärt auf Impfpflicht in Kliniken, Heimen und Praxen ab Mittwoch in Kraft – was ungeimpften Beschäftigten jetzt droht

Interview | Saarbrücken · Ab Mittwoch gilt für Beschäftigte in Kliniken, Heimen, Praxen und anderen Einrichtungen eine Impfpflicht. Arbeitskammer-Geschäftsführerin Beatrice Zeiger erklärt die arbeitsrechtlichen Folgen.

 Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen müssen bis Dienstag nachgewiesen haben, dass sie geimpft oder genesen sind oder sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Im Saarland betrifft das mehrere zehntausend Mitarbeiter in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Behinderten-Einrichtungen oder im Rettungsdienst.

Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen müssen bis Dienstag nachgewiesen haben, dass sie geimpft oder genesen sind oder sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Im Saarland betrifft das mehrere zehntausend Mitarbeiter in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Behinderten-Einrichtungen oder im Rettungsdienst.

Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Jetzt wird es in den Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und sonstigen Gesundheitseinrichtungen ernst: Beschäftigte, die bis Dienstag nicht geimpft oder genesen sind und auch kein ärztliches Attest vorlegen können, müssen ab Mittwoch dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Es drohen Bußgelder für die Einrichtungsleiter und für Beschäftigte sowie Tätigkeits- und Betretungsverbote. Die Geschäftsführerin der Arbeitskammer, Beatrice Zeiger, selbst Arbeitsrechtlerin, hat zuletzt in Betriebsversammlungen verschiedener Kliniken über das Thema informiert.