Zum Ende seiner Zeit in Karlsruhe machte Peter Müller noch einmal von sich reden. Als der Zweite Senat am Dienstag entschied, dass ein aus Mangel an Beweisen freigesprochener Mörder auf Basis neuer Fakten kein zweites Mal angeklagt werden darf, gab er ein Sondervotum ab. „Kaum zu erklären“ fand er die Ansicht der Mehrheit seiner Kollegen im Senat und legte eine ausführliche verfassungsrechtliche Begründung dafür vor.
Ehemaliger Ministerpräsident am Bundesverfassungsgericht Peter Müllers Amtszeit in Karlsruhe ist beendet – warum er trotzdem erst mal weitermacht
Exklusiv | Karlsruhe/Saarbrücken · Der ehemalige Saar-Ministerpräsident Peter Müller ist seit 2011 Richter am Bundesverfassungsgericht. Seine Amtszeit endete am 30. September. Trotzdem spricht er in Karlsruhe weiterhin Recht. Was dahintersteckt.
07.11.2023
, 17:12 Uhr