Ampel auf Gelb, aber ... Diese verschärften Corona-Regeln gelten jetzt im Saarland

Saarbrücken · Die Corona-Ampel bleibt auf Gelb. Aber die Regierung schärft nach: Nicht nur für die Außengastronomie ändert sich etwas.

Alltagsmasken sind Geschichte. Jetzt werden FFP2- und ähnlich sichere Masken fast überall zur Pflicht.

Alltagsmasken sind Geschichte. Jetzt werden FFP2- und ähnlich sichere Masken fast überall zur Pflicht.

Foto: dpa-tmn/Till Simon Nagel

Die Bilder, die am Samstagabend vom St. Johanner Markt in Saarbrücken kamen, haben nicht nur die Kritiker des Saarland-Modells in der Corona-Pandemie auf den Plan gerufen. Sie werden auch Tobias Hans (CDU) und sein Kabinett nachträglich in der Einschätzung bestätigt haben: Es muss etwas geschehen. Wenn hunderte vor allem junge Menschen, wohl angelockt durch die geöffnete Außengastronomie, dicht an dicht feiern, braucht es eine Signal: So war das mit „Testen und Öffnen“ nicht gemeint. „Vorsicht ist das oberste Gebot der Stunde“, sagte Vize-Regierungschefin Anke Rehlinger (SPD) denn auch am Samstag angesichts der Corona-Lage im Land.

Letzteres war auch die Botschaft der Experten, die die Landesregierung am Donnerstag stundenlang angehört hatte, um am Samstag endgültig zu entscheiden: Die Corona-Ampel im Saarland bleibt (noch) auf Gelb, der harte Lockdown noch aus. Aber die Regeln werden nachgeschärft – und ihre Einhaltung besser überwacht. Vor allem richtete die Regierung an die Saarländer einen deutlichen Appell, wo immer möglich die Kontakte weiter zu reduzieren und sich testen zu lassen - auch für Treffen, wo dies nicht vorgeschrieben ist. Vor allem die Gastronomie bekommt jetzt Klarheit. Folgende wichtige Regeln gelten nun seit Montag, den 19. April.

Verschärfung für die Gastronomie, Theater und Kinos

Die Außengastronomie darf (mit Terminanmeldung) weiter öffnen – genauso wie Kinos und Theater. Gegenüber der bisherigen Verordnung gibt es aber eine wichtige Änderung. Ab diesem Montag müssen ausnahmslos alle Gäste und Zuschauer einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Bislang galt diese Pflicht nicht für Einzelne und für Gruppen, die sich an die  Kontaktregeln hielten, also etwa Familien. Es gibt nun für die Wirte, Kino-Betreiber oder im Theater keine Zweifelsfälle mehr: Ohne Test keine Bewirtung, kein Film, keine Oper.

Kontaktregeln bleiben

Es bleibt dabei, dass man sich in der Regel mit Angehörigen eines weiteren Haushaltes sowie „eines weiteren Haushaltes aus dem familiären Bezugskreis“ treffen darf – und zwar maximal zu fünft. Dabei zählen Kinder, die jünger sind als 14 Jahre, nicht mit. Zu zehnt darf man sich draußen dann treffen, wenn alle negativ getestet sind - und sich auch gemeinsam draußen an einen Tisch der Außengastronomie setzen.

Verschärfte Maskenpflicht

Die Alltagsmasken haben praktisch ausgedient. An vielen Orten, an denen bislang nur allgemein das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gefordert wurde, gilt nun  für alle ab sechs Jahren die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder auch Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer zu tragen. Konkret bestand diese Pflicht schon im öffentlichen Personennahverkehr, in Geschäften, in Gaststätten, in Kliniken, beim Friseur. Nun gilt sie auch allgemein „während des Aufenthaltes in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind“, bei öffentlichen Veranstaltungen und am Arbeitsplatz.

Keine Änderung bei Einzelhandel und Friseuren

Der Einzelhandel bleibt mit gleichen Regeln geöffnet. Kunden müssen im Rahmen der Phase Gelb einen negativen Corona-Schnelltest nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das trifft vor allem Kaufhäuser und Mode-Geschäfte. Denn es gibt viele Ausnahmen: Ohne Tests kommt man weiterhin in Lebensmittelgeschäfte, Getränke- und Wochenmärkte, Geschäfte für Tierbedarf, Banken- und Sparkassen, Apotheken, Drogeriemärkte, Sanitäts- und Reformhäuser, zum Optiker und Hörgeräteakustiker, zur Post und andere Versand-Annahmestellen, in Reinigungen und Waschsalons, in Zeitungskioskgeschäften sowie Babyfachmärkte. Auch für Tankstellen, Raststätten und Reparatur-Werkstätten braucht man keinen Test – wie auch in karitativen Einrichtungen und bei der Nutzung des Angebots von Heilmittelerbringern und Gesundheitsberufen. Auch der Großhandel sowie Liefer- und Abholdienste sind ausgenommen. Auch weitere Regeln bleiben unverändert. So ist für den Besuch des Friseurs und die Nutzung anderer körpernaher Dienstleistungen ein negativer Corona-Test erforderlich.

Das gilt bei Freizeit und Sport

Zoos, Spielplätze und Bibliotheken bleiben zugänglich und können ohne negativen Test genutzt werden. Mit Test und Terminvereinbarung bleiben auch Museen offen. Sport ist kontaktfrei im Freien erlaubt. Wenn alle Teilnehmer einen negativen Test haben, ist draußen auch Kontakt-Sport wie Fußball möglich sowie kontaktfreier Sport drinnen. Damit sind auch die Fitnessstudios für Getestete geöffnet.

Testpflicht in Schulen

Ab Montag, 19. April, müssen alle Schüler ab Klasse fünf, die am Präsenzunterricht teilnehmen, zweimal die Woche einen Corona-Test machen.  Das Kabinett hat zudem angekündigt, diese Pflicht auch auf Grundschulen auszudehnen. 

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort