Corona-Krise im Saarland Landesregierung erlässt Alkoholverbot auf Plätzen und Straßen über Weihnachten und Silvester

Update | Saarbrücken · Die saarländische Landesregierung hat heute die aktuelle Corona-Verordnung angepasst. Neben einem Alkoholverbot auf „belebten Plätzen und Straßen“ an Weihnachten und Silvester passt sie die Kontaktbeschränkungen über Weihnachten an.

Alkoholverbot über Silvester und Weihnachten auf Plätzen im Saarland
Foto: dpa/Carmen Jaspersen

Im Saarland gilt wegen der Corona-Pandemie am 24.12. sowie jeweils am Silvester- und Neujahrstag ein Alkoholverbot auf belebten Plätzen und Straßen. Zugleich werden die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage etwas gelockert, wie die Landesregierung am Dienstag in Saarbrücken mitteilte.

So dürfen sich zwischen dem 23. und dem 27. Dezember Angehörige eines Haushaltes mit höchstens zehn weiteren Menschen aus drei weiteren Haushalten oder „dem familiären Bezugskreis“ treffen. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen. Derzeit dürfen sich im Saarland Angehörige eines Haushaltes mit maximal fünf Personen aus einem weiteren Haushalt oder dem „familiären Bezugskreis“ treffen, ausgenommen Kinder bis 14 Jahre.

Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte nach einer Kabinettssitzung, dass das exponentielle Wachstum der Corona-Infektionszahlen zwar gestoppt worden sei. Die bisherigen Maßnahmen - seit Anfang gilt ein Teil-Lockdown mit Schließung unter anderem von Restaurants sowie Kultur- und Freizeitbetrieben - habe aber nicht zu einem spürbaren Rückgang geführt.

Man wolle nun auch sicherstellen, dass über Weihnachten niemand vereinsame. „Mit den neuen Kontaktregelungen über die Feiertage wollen wir diesen schwierigen Spagat meistern.“ Dafür brauche es auch die Hilfe der Menschen. „Jede und jeder Einzelne hat es in der Hand, durch freiwilligen Verzicht dafür zu sorgen, dass die Risiken für alle überschaubar bleiben.“

Zusätzlich werden durch die neue Verordnung außerdem die Ortspolizeibehörden ermächtigt, das Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen zu untersagen.

Gesundheitsministerin Monika Bachmann: „Die bisherigen Maßnahmen haben aktuell leider noch nicht zu einem deutlichen Rückgang der Infektionszahlen geführt. Unser Ziel ist es weiterhin die tägliche Zahl der Neuinfektionen zu verringern. Die neuen Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage sind bedeutungsvoll für diese besinnliche Zeit. Doch auf der anderen Seite darf es in diesen Tagen auch nicht zu einem erhöhten Infektionsgeschehen kommen. Deswegen ist es wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger auch während den Feiertagen vernünftig und verantwortungsvoll handeln und sich an die AHA-A-L-Regeln halten.“

Der Schutz der Bevölkerung stehe bei allen Maßnahmen weiterhin an erster Stelle. Teil der Verordnung ist auch ein Vorratsbeschluss, demnach es möglich ist, im Falle eines nicht maßgeblich abweichenden Infektionsgeschehens, die vorliegende Rechtsverordnung für den Zeitraum vom 28. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 ohne einen erneuten Ministerratsbeschluss zu verlängern. Die jetzt beschlossene Verordnung tritt am 14. Dezember in Kraft und gilt erst einmal bis zum 27. Dezember.

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