Vorstand unrechtmäßig im Amt Landgericht kippt Wahl des AfD-Landesvorstands

Der AfD-Vorstand im Saarland ist unrechtmäßig im Amt. Das Landgericht Saarbrücken hat die Wahl des Landesvorstands gekippt. Die AfD will Berufung einlegen.

AfD-Landesvorstand im Saarland unrechtmäßig im Amt: Landgericht kippt Wahl
Foto: BeckerBredel

Das Landgericht Saarbrücken hat die Wahl des Landesvorstands der AfD Saarland auf einem Parteitag vom Oktober 2020 gekippt. An der Wahl hätten auch mindestens 13 Mitglieder teilgenommen, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen säumig - und somit nicht stimmberechtigt gewesen seien, teilte das Gericht am Freitag in Saarbrücken mit. Auch andere Beschlüsse seien - bis auf die Wahl der Rechnungsprüfer - unwirksam. Mit dieser Entscheidung gab das Gericht einer Klage unter anderem des früheren AfD-Landesvorsitzenden Josef Dörr (83) statt, der die Beschlüsse des Parteitags angefochten hatte.

Auf dem Parteitag in Saarbrücken war der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Wirth (58) als Nachfolger von Dörr an die Spitze des Landesverbands gewählt worden. Dörr, der den Landesvorstand seit 2015 geführt hatte, war im ersten Wahlgang unterlegen. Er galt innerparteilich als umstritten. Wirth hatte nach einem jahrelangen Machtkampf in der Partei einen Neuanfang angekündigt.

Wirth sagte am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin, er nehme das Urteil „völlig gelassen“. „Ich werde Berufung einlegen. Und dann sehen wir weiter“, sagte er. Grund sei auch die Ende November aufgestellte Landesliste zur Landtagswahl am 27. März 2022, die man noch sicher einbringen wolle. Die Wahlvorschläge müssen bis 20. Januar 2022 bei der Landeswahlleiterin eingereicht werden.

Die Neuwahl des Landesvorstands im Oktober 2020 war notwendig gewesen, weil er noch unter Führung von Dörr Ende März 2020 von der AfD-Bundesspitze wegen „schwerwiegender Verstöße gegen die Grundsätze oder Ordnung der Partei“ abgesetzt worden war. Unter anderem ging es um Manipulation bei der Aufnahme von Mitgliedern.

Nach dem Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken hätte der damals tätige Notvorstand auch nicht „für nicht dringliche Tagungsordnungspunkte“ wie Satzungsänderung oder Wahl von Delegierten einladen dürfen. Das Gericht teilte weiter mit, dass laut der Satzung der Partei drei Monate Verzug bei den Mitgliedsbeiträgen zu einem Stimmrechtsverlust führe.

Da gerade die Abstimmung für den Landesvorstand recht knapp war und hier nur fünf beziehungsweise acht Stimmen zwischen den Kandidaten lagen, könnte die Teilnahme von säumigen Mitgliedern durchaus für das Abstimmungsergebnis relevant gewesen sein, hieß es. Die Wahl der Rechnungsprüfer sei nicht zu beanstanden, da sie einstimmig ausfiel.

(dpa)
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