Änderung der Geschäftsordnung AfD-Chef Dörr sichert sich für möglichen Parteiausschluss ab

Saarbrücken · Der 81-Jährige darf auch nach einem Rauswurf aus der Partei noch Mitglied in der Landtagsfraktion bleiben. Dafür hat er gesorgt.

 Gegen den saarländischen AfD-Vorsitzenden Josef Dörr läuft ein Parteiausschlussverfahren.

Gegen den saarländischen AfD-Vorsitzenden Josef Dörr läuft ein Parteiausschlussverfahren.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Josef Dörr, Vorsitzender der dreiköpfigen AfD-Fraktion im Saar-Landtag, lässt nichts anbrennen. Sollte der 81-Jährige demnächst aus der Partei ausgeschlossen werden, was möglich erscheint, will er zumindest Fraktionschef bleiben. Dazu haben er und sein Stellvertreter Rudolf Müller die Geschäftsordnung der Fraktion geändert. In Abwesenheit des dritten Abgeordneten Lutz Hecker, der in der Fraktion ohnehin kaum noch etwas zu melden hat, strichen sie im Dezember die entscheidende Passage aus der Geschäftsordnung: „Erfolgt ein Ausschluss oder Austritt aus der AfD, so verliert der betreffende Abgeordnete auch seine Zugehörigkeit zur AfD-Landtagsfraktion.“