Die Wahlen zum Saarbrücker Stadtrat und zur Regionalversammlung vom 9. Juni haben ein juristisches Nachspiel. Aus den Reihen der AfD sind beide Wahlen angefochten worden, wie ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage mitteilte. Die Vorgänge seien derzeit in Bearbeitung. Zuständig für die Prüfung der Anfechtung ist die Kommunalaufsicht im Landesverwaltungsamt, das dem Innenministerium untersteht.
Nach Ausschluss der AfD Wahl angefochten: Kommunalwahlen in Saarbrücken haben juristisches Nachspiel
Saarbrücken · Die AfD durfte zu den Wahlen des Saarbrücker Stadtrats und der Regionalversammlung nicht antreten. Dagegen wehrt sie sich nun – und will erreichen, dass die Wahlen wiederholt werden.
03.09.2024
, 14:49 Uhr