Ausgangssperre und Schließung der Außengastronomie angeblich nicht verhältnismäßig AfD-Abgeordneter Wirth klagt gegen Bundes-Notbremse

Saarbrücken · Der AfD-Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Christian Wirth hat beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die bundesgesetzliche Notbremse eingereicht. Der Rechtsanwalt argumentiert in seiner 48-seitigen Klageschrift, die Maßnahmen wie die nächtliche Ausgangssperre oder die Schließung der Außengastronomie seien nicht verhältnismäßig und damit verfassungswidrig.

 Der saarländische AfD-Landeschef und Bundestagsabgeordnete Christian Wirth. 

Der saarländische AfD-Landeschef und Bundestagsabgeordnete Christian Wirth. 

Foto: BeckerBredel

„An der frischen Luft steckt sich so gut wie niemand an. Warum darf ein Ehepaar, das zusammenlebt, nach 22 Uhr nicht zusammen spazieren gehen? Warum darf ein älteres Ehepaar, das geimpft ist, nach 22 Uhr nicht spazieren gehen, während ein nichtgeimpftes Ehepaar das darf, wenn es einen Hund ausführt?“, fragt Wirth.

Den Sieben-Tage-Grenzwert für den Lockdown von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner bezeichnet Wirth als willkürlich, das zeige sich schon daran, dass für Schulen ein Wert von 165 gilt. Die Zahl der positiven Tests sei zudem manipulierbar durch die Zahl der durchgeführten Tests. Auch würden keine Einzelfälle, genesene und geimpfte Menschen berücksichtigt. Auch warf er Bundes- und Landesregierung vor, die Zahl der Intensivbetten reduziert zu haben.

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