E-Scooter ADAC Saar will Sharing-System für Elektroroller

Saarbrücken · Der ADAC Saar befürwortet die Pläne der Bundesregierung, demnächst kleine Tretroller mit Elektroantrieb zuzulassen, und spricht sich für die Einführung eines Sharing-Systems für Elektroroller im Saarland aus.

 Saar-Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD) testet in Saarbrücken einen Elektroroller.

Saar-Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD) testet in Saarbrücken einen Elektroroller.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Wenn Verkehrsteilnehmer für kurze Strecken künftig statt Autos verstärkt E-Roller nutzen sollten, braucht es nach Angaben des Verkehrsclubs kommunale Verkehrskonzepte mit Sharing-Systemen. Außerdem würde es der ADAC Saar begrüßen, wenn Elektroroller in Bussen und Bahnen transportiert werden könnten. Dafür sollten die Verkehrsunternehmen „ihre Beförderungsrichtlinien anpassen und die Mitnahme – zumindest im gefalteten Zustand – ermöglichen“, schlägt Wilfried Pukallus, Vorstand für Verkehr des ADAC Saar, vor.

Wie berichtet, ist derzeit noch unklar, wo künftig die Elektroroller, sogenannte E-Scooter, unterwegs sein dürfen. Der Bundesrat will am 17. Mai über einen Vorschlag von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) entscheiden. Demnach sollen die E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde Radwege oder – falls es keine gibt – die Straße nutzen. Modelle, die maximal 12 km/h schnell sind, sollen auch auf Gehwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen unterwegs sein dürfen. Auch Kinder und Jugendliche sollen die Elektroroller nutzen dürfen. Kinder ab zwölf Jahren dürfen nach den Plänen maximal 12 km/h fahren. Für E-Scooter bis 20 km/h liegt das Mindestalter bei 14 Jahren. Eine Führerschein- und Helmpflicht ist nicht vorgesehen.

Während das Bundeskabinett Scheuers Verordnung bereits beschlossen hat, kommt aus den Ländern Kritik – vor allem an der geplanten Zulassung von E-Rollern auf Gehwegen. Die saarländische Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD), die derzeit auch Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz der Länder ist, sprach sich zuletzt dafür aus, die E-Scooter auf die Radwege zu schicken.

Der ADAC Saarland ist der Ansicht, dass mit der neuen Verordnung des Bundesverkehrsministers Rechtssicherheit über die Zulässigkeit von Elektrokleinstfahrzeugen geschaffen wird. Die Einstufung der Elektroroller als Kraftfahrzeug trage zur Verkehrssicherheit bei, heißt es in einer Mitteilung des Verkehrsclubs. Die zu erwartende Zunahme des Verkehrs auf Geh- und Radwegen dürfe jedoch nicht dazu führen, dass darunter die Sicherheit leide. Insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer gelte es zu schützen.

Für Wilfried Pukallus ist eine „sorgfältige Evaluation“ des Bundesverkehrsministeriums unverzichtbar. Sollte sich danach zeigen, dass andere Verkehrsteilnehmer unzumutbar belästigt, gefährdet oder geschädigt werden, müsse das Ministerium die Vorschriften ändern, fordert er.

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