Trierer Bischof Ackermann: Missbrauchsopfer aus Kirchensteuer entschädigen

Trier · Trierer Bischof sieht katholische Kirchenmitglieder als Solidargemeinschaft in der Pflicht, für die Verbrechen einzelner Kleriker zu zahlen.

 Der Trierer Bischof Stephan Ackermann

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann

Foto: dpa/Marius Becker

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann sieht keine Alternative zur Zahlung von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer aus der Kirchensteuer. Auch wenn es vielen Gläubigen widerstrebe, mit ihren Beiträgen für Verfehlungen einzelner Geistlicher einzustehen, seien die Kirchenmitglieder als Solidargemeinschaft in der Pflicht, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz jetzt in Trier.  Ackermann zog in dem Zusammenhang  zunächst Parallelen zur PKW-Maut, entschuldigte sich aber später für diesen „unpassenden Vergleich“.

Ackermann verwies auf Beiträge der Kirche für den Entschädigungsfonds für Heimkinder und für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie. Auch hier müsse die Solidargemeinschaft zahlen, da die einzelnen, meist verstorbenen Täter nicht mehr belangt werden könnten. In der Frage nach der Höhe der Entschädigungsleistungen erwartet der Missbrauchsbeauftragte noch harte Auseinandersetzungen. Aber dieser Streit müsse sein, und es werde sicher kein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis geben können: „Wir kriegen auf jeden Fall wieder Prügel – egal was wir entscheiden.“ Das Ziel müsse „ein opferorientiertes und möglichst gerechtes System“ sein. Ackermann äußerte sich beim Jahrestreffen der katholischen Journalistenschule ifp.

Nach der bisherigen Regelung der Bischofskonferenz zur „Anerkennung zugefügten Leids“ erhalten Betroffene Pauschalzahlungen von rund 5000 Euro, in Einzelfällen auch mehr. Bislang wurden dafür rund 9,7 Millionen Euro bewilligt.

Eine von der Bischofskonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Missbrauchsopfern hatte im September ein Papier vorgelegt, das für eine Neuregelung zwei Modelle vorschlägt. Das eine sieht eine pauschale Entschädigung in Höhe von rund 300 000 Euro pro Fall vor, das andere ein abgestuftes Entschädigungsverfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40 000 und 400 000 Euro gezahlt werden sollen. Schätzungen zufolge könnte dies Zahlungen von bis zu einer Milliarde Euro auslösen.

Bei der vergangenen Vollversammlung der Bischofskonferenz in Fulda hatten sich die Bischöfe auf eine Neuregelung der Zahlungen an die Opfer verständigt. Eine konkrete Entscheidung steht noch aus.

(kna)
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