Ab Montag Was sich an den Corona-Regeln im Saarland ändert

Saarbrücken · Am Montag treten im Saarland weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft. Was sich genau ändert, zeigen wir in einer Übersicht.

Ab Montag: Was sich an den Corona-Regeln im Saarland ändert
Foto: dpa/Marijan Murat
  • Gastgewerbe: Hotels und Pensionen können nun 75 Prozent ihrer Zimmer vermieten. Das gilt auch für andere Unterkünfte und Campingplätze. Zuletzt durften die Übernachtungsbetriebe höchstens zur Hälfte ausgelastet sein.
  • Tourismus: Busreisen sind nun wieder erlaubt. In den nächsten Tagen soll ein Hygieneplan vorliegen, den die Busunternehmen mit der Landesregierung ausgearbeitet haben. Die Anbieter hoffen auf eine bundeseinheitliche Regelung für ihre Branche, denn im Moment gibt es noch große Unterschiede zwischen den Ländern. So gestattet Rheinland-Pfalz den Tourismus mit Bussen erst wieder ab dem 24. Juni.
  • Einzelhandel: Geschäfte dürfen jetzt einen Kunden pro 15 Quadratmeter einlassen. Bisher waren 20 Quadratmeter der Richtwert. Somit können wieder mehr Kunden gleichzeitig einen Laden betreten. Wird der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten, dürfen sich stets vier Personen in einem Geschäft aufhalten – unabhängig von dessen Gesamtfläche. Die Regelungen gelten für alle Einrichtungen, deren Betrieb nicht untersagt ist.
  • Schulen: An den Grundschulen nehmen alle Klassenstufen den Präsenzunterricht wieder auf. Jedoch kehren nicht alle Kinder sofort in den Klassenraum zurück. Es werden Gruppen gebildet, die sich wochenweise abwechseln. Auch an Förderschulen wird wöchentlich oder im Rhythmus von 14 Tagen gewechselt. An Gemeinschaftsschulen und Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht für die Klassen fünf und sechs. Sie werden an zwei Tagen in der Woche in der Schule unterrichtet, bei den Fünftklässlern sind es in der ersten Woche drei Tage. Am 2. Juni folgen die Klassenstufen sieben und acht.

Was sich nicht ändert: Geschlossen bleiben Bäder und Saunen, Wellness-Oasen und Thermen, Swingerclubs, Clubs und Diskotheken, ebenso Shishabars. Theater und Konzerthallen sind ebenfalls dicht, auch Messen, Spezial- und Jahrmärkte untersagt. Jugendhäuser und ähnliche Treffpunkte dürfen mit Ausnahme sozialpädagogischer Einrichtungen nicht öffnen. Weiterhin verboten sind auch sexuelle Dienstleistungen.

Die derzeitigen Corona-Regeln gelten bis zum 31. Mai, sie müssen regelmäßig verlängert werden. Lediglich das Verbot von Großveranstaltungen ist bis zum 31. August festgeschrieben.

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