Ministerrat beschließt Ab Montag keine Testpflicht mehr für Geimpfte und Genesene im Saarland

Saarbrücken · Das Saarland hat am Freitag in einer außerordentlichen Ministerratssitzung Erleichterungen für vollständig geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Menschen beschlossen.

Ab Montag keine Testpflicht mehr für Geimpfte und Genese im Saarland
Foto: dpa/Marijan Murat

Die saarländische Landesregierung hat am Freitag (30. April) in einer außerordentlichen Ministerratssitzung Erleichterungen für vollständig Geimpfte sowie Genesene beschlossen. Das hat die Staatskanzlei am Freitagabend mitgeteilt. Konkret bedeutet das, dass ab kommenden Montag (3. Mai) für diese Personengruppen die Testpflicht zum Beispiel beim Friseurbesuch oder beim Betreten von Geschäften außerhalb des täglichen Bedarfs entfällt.

Außerdem wird es Änderungen im Bereich von Quarantänemaßnahmen für Geimpfte und Genesene geben. Hier entfällt nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet die Pflicht zur häuslichen Quarantäne, sofern es sich nicht um ein Virusvarianten-Gebiet handelt.

Als vollständig geimpft gelten Personen, die alle erforderlichen Impfungen eines Impfstoffes nach den Kriterien der ständigen Impfkommission (Stiko) erhalten haben und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Nach den erforderlichen Impfungen müssen mindestens 14 Tage vergangen sein.

Als genesen gilt, wer eine Infektion durchgemacht hat, wenn die zugrundeliegende PCR-Testung mindestens 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Ein Antikörpertest gilt allerdings nicht als Nachweis.

Lockerungen in Pflegeeinrichtungen

Auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen wird die Testpflicht gelockert. Sofern sie genesen oder geimpft sind und eine Durchimpfungsquote von 90 Prozent in der Einrichtung vorliegt, besteht die Testpflicht nur noch einmal alle zwei Wochen. Beschäftigte dieser Einrichtungen, die ihre Immunität nachweisen können, müssen nur noch einmal in der Woche verpflichtend einen Test durchführen.

„Wir nehmen in einem ersten Schritt bestimmte Einschränkungen für Geimpfte oder Genese zurück“, sagt Ministerpräsident Tobias Hans. „Menschen, von denen nachweislich kein hohes Ansteckungsrisiko für andere ausgeht, wird durch den Wegfall der Testpflicht der Alltag etwas erleichtert. Wir machen bei unserem Impfmarathon täglich weitere Meter gut, so dass immer mehr Saarländerinnen und Saarländer von den Erleichterungen profitieren können. Klar ist: Die tief greifenden Grundrechtseinschränkungen dürfen kein Dauerzustand werden – es wäre gut, wenn der Bund bereits in der kommenden Woche die Weichen stellt, um weitere Einschränkungen für Geimpfte zurückzunehmen.“

Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU)

Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU)

Foto: dpa/Oliver Dietze

Abstandsgebote und Maskenpflicht bestehen für Immunisierte weiter

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger ergänzt: „Wir setzen pragmatisch um, was RKI und Bundesregierung zum Umgang mit Geimpften und Genesenen empfehlen. Vollständig Geimpfte und Genese werden von Testpflichten ausgenommen, auch weil verfassungsrechtlich geboten ist, Beschränkungen wieder aufzuheben. Weil aber das Risiko wissenschaftlich nicht völlig ausgeschlossen ist, müssen allgemeine Vorsichtsmaßnahmen wie Masken und Abstand natürlich weiter gelten.“

Die geänderten Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden bis zum 16. Mai verlängert.

Die Bundesregierung will nach einer Ankündigung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommende Woche einen Vorschlag machen, so dass eine Verordnung am 28. Mai vom Bundesrat beschlossen werden könnte. Einige Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern gehen ihre eigenen Wege und haben Verordnungen bereits entsprechend angepasst.

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