3G-Regel gilt auch am „Arbeitsplatz“ Schule Was ungeimpfte Lehrer im Saarland ab jetzt beachten müssen

Saarbrücken · Seit heute gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. An die müssen sich auch Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte in Schulen im Saarland halten.

3G: Was ungeimpfte Lehrkräfte im Saarland ab jetzt beachten müssen
Foto: dpa/Harald Tittel

Auch in den Schulen im Saarland gilt seit Mittwoch die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Alle Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen, ob sie vollständig geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind.