Kurzer Übergang vorbei 2G-Regel im Saarland: Das gilt aktuell beim Einkaufen

Saarbrücken · Einige Tage hat die saarländische Landesregierung den Geschäftsleuten eingeräumt, sich auf die neue Vorschrift vorzubereiten. Seit dem 6. Dezember müssen sie diese umsetzen. Was das für die Kunden bedeutet, insbesondere für ungeimpfte.

Geimpft oder genesen: Nur dann dürfen Kunden in dieses Geschäft zum Einkauf. Das gilt ab diesem Montag, 6. Dezember. (Symbolbild)

Geimpft oder genesen: Nur dann dürfen Kunden in dieses Geschäft zum Einkauf. Das gilt ab diesem Montag, 6. Dezember. (Symbolbild)

Foto: dpa/Georg Wendt

Clubs und Diskotheken sind bereits wieder dicht. Hier hat die Saar-Regierung die Schließung verhängt, um die stark steigenden Infektionszahlen in der Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. Und auch wer ins Restaurant, eine Ausstellung im Museum besuchen sowie zum Frisör will, muss geimpft oder genesen und zusätzlich tagesaktuell negativ auf das Virus getestet sein.

Ab sofort werden die Einschränkungen ausgeweitet. Denn jetzt gilt auch die 2-G-Regel im Einzelhandel. Das heißt konkret: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen in die Läden. Ungeimpfte müssen draußen bleiben.

Es gibt aber Ausnahmen, um Dinge des täglichen Bedarfs zu bekommen. Unter anderem gehören Lebensmittelhandel, Drogerien und Apotheken dazu. Alles, was nicht zur Grundversorgung zählt wie beispielsweise Bekleidungsgeschäfte ist dann außerhalb der 2-G-Regel tabu.

Schon seit Donnerstag, 2. Dezember, gelten die strengeren Vorschriften. Die Landesregierung räumte darin indes dem Handel eine Übergangszeit ein, um sich darauf einzustellen und die Kontrollen umsetzen zu können. Allerdings hagelte es bereits massive Kritik seitens der Geschäftsleute, da diese Einschnitte wegen des grundsätzlich umsatzstarken Weihnachtsgeschäftes zur Unzeit kommen würden. Sie befürchten dadurch erhebliche Einbrüche bei den Verkaufszahlen und fordern staatliche Unterstützung. Schon das zweite Adventswochenende sei nicht rosig verlaufen.

Auch die Gastronomie beklagte bereits die Verordnung. Weihnachtsfeiern, die ein Großteil der Einnahmen vor dem Jahreswechsel ausmachen, seien massenweise abgesagt worden.

Trotz all dieser Kritik hatten sich die Länderregierungschefs sowie die noch amtierende und die designierte Bundesregierung auf verschärfte Maßnahmen deutschlandweit geeinigt. Sie sehen unter anderem abermals nach dem Jahreswechsel 2020/21 ein Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern und Einschränkungen bei privaten Feiern vor. Sollten die Zahlen der Neuinfektionen nicht signifikant sinken oder sich zumindest stabilisieren, hält Saar-Ministerpräsident Tobias Hans sogar noch strengere Regeln vor Weihnachten durchaus für möglich. Gleichzeitig kann er sich Lockerungen für jene vorstellen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.

Die aktuellen Regeln der Verordnung stehen hier auf einen Blick.

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