Landesbauordnung? Fehlanzeige

Sulzbach/Dudweiler. Die Beschwerden aus der Bevölkerung wegen offenkundiger Schrottimmobilien reißen nicht ab. Es gibt viele Häuser, die, leer stehend und heruntergekommen, den Bürgern ein Dorn im Auge sind. Dabei geht es weniger um Gebäude, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, weil etwa die Fassade bedrohlich bröckelt

 Diese vor drei Jahren ausgebrannte Ruine steht in der Dudweiler City. Und das wird sie wohl noch lange tun. Foto: mh/Archiv

Diese vor drei Jahren ausgebrannte Ruine steht in der Dudweiler City. Und das wird sie wohl noch lange tun. Foto: mh/Archiv

Sulzbach/Dudweiler. Die Beschwerden aus der Bevölkerung wegen offenkundiger Schrottimmobilien reißen nicht ab. Es gibt viele Häuser, die, leer stehend und heruntergekommen, den Bürgern ein Dorn im Auge sind. Dabei geht es weniger um Gebäude, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, weil etwa die Fassade bedrohlich bröckelt.

In solchen Fällen muss gehandelt werden, wie vor einem Jahr in Altenwald geschehen. Der Regionalverband ließ ein Haus in der Sulzbachtalstraße abreißen und stellte die Kosten dem Eigentümer in Rechnung (Ersatzvornahme). Hat aber, wie Regionalverbandsprecher Stefan Kiefer jetzt auf SZ-Anfrage erklärte, von den rund 100 000 Euro Abrisskosten bisher noch keinen Cent gesehen. Und damit geht die Aktion vermutlich zulasten des Steuerzahlers.

Den Bürgern geht es vor allem um Immobilien, die optisch ein schlechtes Licht auf ihren Wohnort werfen. Die Stadt Saarbrücken hat sich mit dem Problem erst vor wenigen Wochen juristisch auseinandergesetzt. Und festgestellt, dass es praktisch keine Handhabe gibt gegen Eigentümer, die einer Stadt ihre gammeligen Gebäude zumuten.

Und was gibt dazu die saarländische Landesbauordnung (LBO) her? Sabine Schorr, Sprecherin des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr, erklärt, dass da kaum was zu holen ist: "Bauordnungsrechtlich geht da nichts." Der Schutz des Eigentums sei eben sehr hoch angesiedelt. Es stelle sich zudem die Frage, wo die bauliche Ästhetik anfängt und wo sie aufhört. Schorr: "Wo zieht man da die Grenze?" Laut Ministerium ist auch nicht daran gedacht, die LBO hinsichtlich der geschilderten Probleme zu verschärfen.

Bundesweit kocht das Thema Schrottimmobilien hoch, weil durch den demografischen Wandel immer mehr Häuser leerstehen. So hat etwa das Bundesland Bremen seine Bauordnung verschärft ("Die Welt" vom 6. August). Das Bauamt kann nun eingreifen, wenn der Verfall eingesetzt hat. Es kann die Besitzer enteignen und auf Kosten der Eigentümer abreißen lassen. Beispiel Chemnitz: Anwendung des Polizeirechts. Denn wenn verlassene Gebäude vermüllt sind und von Obdachlosen als Schlafplatz genutzt werden, geht etwa durch Brände eine Gefahr von ihnen aus. Hier können die Behörden die Besitzer zur Sanierung zwingen oder das Gebäude beschlagnahmen und abreißen lassen.

Was aber nutzt all das, wenn die öffentliche Hand auf den Kosten sitzen bleibt, weil beim Eigentümer nichts zu holen ist? Das Abriss-Beispiel Altenwald wird vermutlich kein Einzelfall bleiben. "Wo zieht man da die Grenze?"

Sabine Schorr,

Umweltministerium

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