Landesarbeitsgericht erkennt fristlose Kündigung nicht an

Saarbrücken. Das Landesarbeitsgericht unter Richter Josef Dier hat gestern ein Urteil des Arbeitsgerichts bestätigt, wonach eine fristlose Kündigung gegen einen 42-jährigen Angestellten, der früher für den Saarbrücker Stadtreinigungsbetrieb ASS tätig war, nicht wirksam ist

Saarbrücken. Das Landesarbeitsgericht unter Richter Josef Dier hat gestern ein Urteil des Arbeitsgerichts bestätigt, wonach eine fristlose Kündigung gegen einen 42-jährigen Angestellten, der früher für den Saarbrücker Stadtreinigungsbetrieb ASS tätig war, nicht wirksam ist. In seiner Begründung sagte Dier, es sei nicht glaubhaft nachgewiesen worden, dass der Mitarbeiter Gelder veruntreut habe. Bei dem Streit war es darum gegangen, dass der Mitarbeiter sich das Geld für eine Reinigung seines Dienstfahrzeugs selber anwies, nachdem in der Personalabteilung Zweifel geäußert worden waren, ob der Arbeitgeber Stadtwerke Saarbrücken diese Reinigungskosten übernehmen müsse. In diesem Fall, so hieß es, hätte eine Abmahnung ausgereicht. gf

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