Finanzen Land wappnet sich für finanziell schlechtere Zeiten

Saarbrücken · Mit zwei Millionen-Rücklagen will sich die schwarz-rote Landesregierung für wirtschaftlich und finanziell schlechtere Zeiten wappnen. Ein Gesetzentwurf zur Übernahme der Schuldenbremse in Landesrecht sieht die Einrichtung von zwei sogenannten Sondervermögen ab dem Jahr 2020 vor, aus denen Geld für den Landeshaushalt entnommen werden soll, wenn die Steuereinnahmen rückläufig sind oder die Zinsen wieder steigen.

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass das Land ab 2020 seiner Verpflichtung nachkommen kann, jedes Jahr im Schnitt 80 Millionen Euro seines Schuldenberges (über 14 Milliarden Euro) zu tilgen – auch wenn sich die finanziellen Rahmenbedingungen bei Konjunktur und Zinsniveau verschlechtern.

Die vom Bund vorgeschriebene und kontrollierte Tilgung von 80 Millionen Euro muss das Saarland unabhängig von der konjunkturellen Lage bringen. Verstößt das Land gegen die Tilgungsauflage, kann ein Teil der ab 2020 ausgezahlten Sanierungshilfe von 400 Millionen Euro einbehalten werden – für den Haushalt des Landes wäre das eine Katastrophe; die Vorgabe, keine neuen Schulden aufzunehmen, wäre nicht mehr einzuhalten. Die Konjunkturausgleichsrücklage soll mit konjunkturbedingten Steuermehreinnahmen gespeist werden. Um für den Fall steigender Zinsausgaben vorzusorgen, soll zudem eine Zinsausgleichsrücklage eingerichtet werden. Zwar wird in den nächsten Jahren weiter mit sinkenden Zinsausgaben kalkuliert. Allerdings erwarten die Haushälter der Landesregierung mittel- bis langfristig steigende Zinsausgaben.

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