Saarbrücken Land regelt Schmerzensgeld für Polizisten neu

Saarbrücken · Wenn der Täter nach einem Angriff nicht zahlen kann, soll in Zukunft der Dienstherr einspringen.

 (Symbolbild).

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Foto: dpa/Oliver Berg

Die große Koalition aus CDU und SPD im Land will einer langjährigen Forderung von Polizeibeamten nachkommen: der Übernahme von Schmerzensgeldzahlungen durch das Land, wenn der Täter nicht zahlungsfähig ist. Der Landtag berät heute in erster Lesung über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen.

Wenn Polizisten oder andere Vollzugsbeamte im Dienst angegriffen werden und ein Gericht ihnen Schmerzensgeld zuspricht, kommt es bisweilen vor, dass dieser Anspruch nicht vollstreckt werden kann, weil beim Täter nichts zu holen ist. Die Folge ist, dass sie dann kein Schmerzensgeld bekommen.

Dies soll nun geändert werden, indem in einem solchen Fall künftig der Dienstherr, also das Land, die Erfüllung des Schmerzensgeldanspruchs übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Beamten den Angriff „in pflichtgemäßer Ausübung des Dienstes oder im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Stellung“ erleiden, ein Gericht einen Anspruch auf Schmerzensgeld von mindestens 250 Euro rechtskräftig festgestellt hat und die Vollstreckung erfolglos geblieben ist.

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, die Bediensteten im öffentlichen Dienst, insbesondere im Polizeibereich, seien mehr und mehr gesellschaftlichen Anfeindungen ausgesetzt. Sie würden immer häufiger angegriffen und verletzt. Für das Jahr 2017 weist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Saarlandes 109 Fälle von Körperverletzung gegen Polizisten aus.

Mit Blick auf die Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn sei es nicht hinnehmbar, dass Beamte im Dienst ihre Gesundheit riskierten, bei der Durchsetzung ihrer Schmerzensgeldansprüche aber das Liquiditätsrisiko tragen müssten, schreiben CDU- und SPD-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf.

Das Land geht nach groben Schätzungen auf der Basis von Erfahrungswerten aus Bayern davon aus, dass im Saarland ein Betrag von etwa 8500 Euro pro Jahr fällig wird.

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