Kurzzeitpflege entlastet für Tage oder Wochen

Was genau bedeutet "Pflege in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung"?Kurzzeitpflegeeinrichtungen pflegen und betreuen die alten Menschen für einen Zeitraum von mehreren Tagen oder Wochen rund um die Uhr. Neben der Grundpflege werden auch die notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, sozialen Betreuung (Beschäftigung) sowie der Unterkunft und Verpflegung erbracht

 Betreuungs-Angebote für das Leben zuhause im Alter werden immer wichtiger. Foto: dpa

Betreuungs-Angebote für das Leben zuhause im Alter werden immer wichtiger. Foto: dpa

Was genau bedeutet "Pflege in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung"?

Kurzzeitpflegeeinrichtungen pflegen und betreuen die alten Menschen für einen Zeitraum von mehreren Tagen oder Wochen rund um die Uhr. Neben der Grundpflege werden auch die notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, sozialen Betreuung (Beschäftigung) sowie der Unterkunft und Verpflegung erbracht.

In welchen Situationen ist es sinnvoll, Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen?

Viele Angehörige, die ihre Eltern oder Großeltern zu Hause pflegen, haben seit Jahren keinen Urlaub mehr gemacht. Um diese Menschen zumindest für einige Tage oder Wochen zu entlasten, bietet sich an, dass eine Kurzzeitpflegeeinrichtung für diesen Zeitraum die Pflege und Betreuung des Pflegebedürftigen übernimmt.

Darüber hinaus kommt der Kurzzeitpflege die Aufgabe zu, den Pflegebedürftigen im unmittelbaren Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt für die Zeit zu versorgen, in welcher die Pflege zu Hause noch nicht sichergestellt ist.

Wie teuer ist ein Kurzzeitpflegeaufenthalt?

Ein Tag in der Kurzzeitpflege kostet je nach Pflegestufe im Durchschnitt zwischen 75 Euro in Pflegestufe I und rund 100 Euro in Pflegestufe III. Eine Liste der aktuellen Entgelte der zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtungen kann bei der Saarländischen Pflegegesellschaft oder den Pflegekassen angefordert werden.

Welchen Anteil der Kosten in der Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse?

Bei Pflegebedürftigen, die in eine der drei Pflegestufen eingruppiert sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten der pflegebedingten Aufwendungen für längstens 28 Tage im Jahr, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 1510 Euro im Jahr.

Müssen die Kurzzeitpflegegäste einen Eigenanteil zahlen?

Die Kurzzeitpflegegäste zahlen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst; diese belaufen sich im Schnitt auf rund 20 Euro pro Tag. Darüber hinaus sind die Investitionskosten von den Gästen zu bezahlen, welche im Durchschnitt rund 10 Euro pro Tag betragen.

Wer trägt die Kosten eines Kurzzeitpflegeaufenthaltes, wenn die Gäste in keine der drei Pflegestufen eingruppiert sind?

In den Fällen, in denen Kurzzeitpflegegäste nicht als "pflegebedürftig" im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes eingestuft sind, übernimmt die Pflegekasse keinerlei Leistungen. Dies bedeutet, dass die Gäste ihren Kurzzeitpflegeaufenthalt in voller Höhe selbst zu zahlen haben. Sind sie hierzu nicht in der Lage, übernimmt der örtliche Sozialhilfe-träger die Kosten.

Woher weiß ich, dass meine Angehörigen in der Kurzzeitpflegeeinrichtung meiner Wahl gut untergebracht sind?

Voraussetzung für die Zulassung zur Kurzzeitpflege durch die Pflegekassen ist, dass die Einrichtungen eine systematische Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung betreiben. Neben diesen eigenen Anstrengungen der Träger werden die Kurzzeitpflege-einrichtungen vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung regelmäßig überprüft; die Prüfungen finden ohne vorherige Anmeldung statt.

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