Kurze Kennzeichen wieder verfügbar

Saarbrücken. Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin eine Verschärfung bei der Vergabe von kurzen Nummernschildern zurückgenommen. Demnach sind Kennzeichen wie NK-NK-1 oder NK-A-1 nicht mehr nur, wie ursprünglich vorgesehen, für Importfahrzeuge zugelassen

Saarbrücken. Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin eine Verschärfung bei der Vergabe von kurzen Nummernschildern zurückgenommen. Demnach sind Kennzeichen wie NK-NK-1 oder NK-A-1 nicht mehr nur, wie ursprünglich vorgesehen, für Importfahrzeuge zugelassen. Gegen diese erst kürzlich in Kraft getretene Beschränkung hatte sich breiter Protest geregt - auch im Saarland kritisierten mehrere Landräte die Einschränkung energisch und wandten sich an den Bund und das Land (wir berichteten mehrfach).Die Zurücknahme der Regelung im Bundesrat sei mit breiter Mehrheit angenommen worden, sagte die saarländische Regierungssprecherin Marlene Mühe-Martin (CDU) am Freitag. Die entsprechende Verordnung müsse nun noch vom Bundesverkehrsministerium in der geänderten Fassung erlassen werden, ehe sie gültig wird.

Seit 8. April war die Beschränkung auf die Importfahrzeuge in Kraft und hatte vielfaches Kopfschütteln zur Folge. "Massive Verärgerung" hatte etwa die Neunkircher Landrätin Cornelia Hoffmann-Bethscheider (SPD) beobachtet. Etwa 8000 Kenzeichen hätten die Landkreise offen halten müssen. Der Bedarf an Kurzkennzeichen für Importfahrzeuge habe pro Kreis etwa 20 betragen, berichteten Hoffmann-Bethscheider und St. Wendels Landrat Udo Recktenwald (CDU) übereinstimmend. Beide begrüßten die Entscheidung. Die Verwaltung werde dadurch entlastet, so Recktenwald.

Das saarländische Umweltministerium weist daraufhin, dass nun jeder für eine Gebühr von 10,20 Euro ein solches Wunschkennzeichen erhalten könne. Das Ministerium geht davon aus, dass die Kurzkennzeichen, wie alle anderen Wunschkennzeichen, nach einer Anpassung der entsprechenden Programme auch im Internet reserviert werden können. pg

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