Wahlen Kritik an Zugangshürden für Bürgermeisteramt

Saarbrücken · Bisher treten nur 21 Frauen zu den Bürgermeisterwahlen im Saarland am 26. Mai an. Doch nicht nur weibliche Direktbewerberinnen haben es schwer.

 Charlotte Britz ist eine der wenigen Frauen im Saarland im Amt der (Ober-)Bürgermeisterin.

Charlotte Britz ist eine der wenigen Frauen im Saarland im Amt der (Ober-)Bürgermeisterin.

Foto: dpa/Arne Dedert

Frauen gehören ins Haus? In ihr Rathaus! Es sind Sprüche wie diese, mit denen Sabine Nowaczyk aus Hülzweiler seit Wochen um Aufmerksamkeit ringt. Sie tritt bekanntlich in 33 von 34 Saar-Kommunen, in denen gewählt wird, als Bürgermeister-Bewerberin an. Wie es aussieht, wird sie sich in keiner davon als Kandidatin qualifizieren können. Denn das Kommunale Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) schreibt vor, dass Einzelbewerber/innen je nach Gemeinde- oder Stadtratsgröße 81 bis 99 Unterstützerunterschriften vorweisen müssen, um überhaupt als Kandidat zugelassen zu werden.

Für Nowaczyk sieht es krass aus. Sie hat nach eigenem Bekunden in vier Kommunen nachgehört und erfahren, dass insgesamt nur 16 Unterschriften für sie zusammen kamen. Trotzdem ist das Glas für Nowczyk immer noch halbvoll. Denn ihre Kampagne „Lust auf Bürgerinnenmeisterinnen“ (LABS) hatte weniger den eigenen Wahlerfolg im Auge, sie folgte einer frauenpolitischen beziehungsweise kommunalpolitischen Mission: Frauen sollten als Anwärterinnen auf kommunale Spitzenämter überhaupt mal wahrnehmbar werden. Für Nowaczyk ist die Direktwahl 2020 „ein Test auf die Reife und Innovationsbereitschaft der Gesellschaft“. Das Ergebnis?

Die SZ hat recherchiert. Stand heute treten zusammen mit Nowaczyk rund 20 Frauen als Kandidatinnen an, darunter sechs als parteilose Einzelbewerberinnen. Eine landesweite Statistik zu den (Ober-)Bürgermeister-Kandidaten existiert nicht. Die Parteien liefern auf SZ-Nachfrage folgendes Bild: Die FDP schickt zwei Frauen und zwei Männer ins Rennen, die Grünen vier Frauen und einen Mann, die SPD nennt gar keine Zahlen, hält aber fest, ein Drittel der Kandidaten sei weiblich. Die CDU hat 27 männliche und vier weibliche Kandidaten im Rennen, die Linke zwei Männer und keine Frau. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 21. März ist noch einiges im Fluss, das Geschlechterverhältnis wird sich aber kaum mehr ändern. Wie auch das Hindernisrennen nicht, das alle Einzelbewerber, ob Mann oder Frau, zu absolvieren hatten und haben, um überhaupt auf die Stimmzettel am 26. Mai zu kommen.

 Ortsvorsitzende im Saarland

Ortsvorsitzende im Saarland

Foto: SZ/Müller, Astrid

Hauptkritik der von der SZ-Befragten: Die Unterschriften-Sammel-Aktion. Als „anachronistisch“ und „altbacken“ bezeichnet die parteilose Vera Koch, die sich in Schmelz als Bürgermeisterin bewirbt, stellvertretend für fast alle das Verfahren. Und nicht nur der Püttlinger Bürgermeisteramts-Bewerber Stefan Kaden fordert ein Briefwahlrecht oder sogar eine digitale Unterschriften-Abgabe. Gehbehinderte oder Pflegebedürftige würden ausgeschlossen, so Kaden. Denn das Kommunale Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) schreibt vor, dass Unterstützer ihre Unterschrift nur persönlich im Rathaus im Wahlbüro leisten dürfen. Unterschreiben können die Wahlberechtigten nur für einen Kandidaten und nicht mehrfach.

Zweiter Kritikpunkt: die eingeschränkten Öffnungszeiten der Wahlbüros, die in der Regel nur während der Rathaus-Öffnungszeiten zugänglich sind. Außer an den letzten vier Samstagen vor dem 21. März, dann müssen sie von neun bis 12 Uhr geöffnet sein, am Tag des Fristablaufes bis 18 Uhr. Die Unterbringung und die Öffnungszeiten für das Wahlamt kann jeder Rathauschef individuell festlegen, was zu großen Zugangs-Unterschieden führt. Manchmal ist das Wahlamt schlecht ausgeschildert oder im Bürgeramt untergebracht, was zu großen Wartezeiten führt. Mitunter liegt es in unmittelbarer Nähe des Büros eines amtierenden Bürgermeisters. Anonymität ist nicht gewährleistet und Konfrontationen sind nicht ausgeschlossen.

„Das ist keine gute Situation“, sagt Birgit Huonker, die, obwohl bei der Linken, in Riegelsberg als unabhängige Bewerberin auftritt. Sie hat auf Anhieb die Hürde von 81 Unterschriften genommen, trotzdem kritisiert sie das Verfahren als zu wenig einheitlich. Sie sieht große Benachteiligungen für Einzelbewerber, die, anders als von der Partei Nominierte, erst dann mit dem eigentlichen Wahlkampf beginnen könnten, wenn sie genügend Unterschriften beisammen haben, schlimmstenfalls erst nach dem 21. März. Partei-Kandidaten könnten direkt nach ihrer Nominierung los legen, denn sie benötigen keine Unterschriften, das parteiinterne Auswahlverfahren gilt als Eintrittskarte. Auch die Einzelbewerberin Regine Collet (Wallerfangen) hat zwar schon jetzt 81 Unterstützer gefunden, hält aber trotzdem fest: „Die Hürden für Einzelbewerber im Vergleich zu Partei-Nominierten sind unangemessen hoch.“ So müssten Einzelbewerber ohne Unterstützung durch Partei-Wahlkampfteams für sich werben und grundsätzlich alles eigenfinanzieren, etwa das Flyer-Drucken oder das Anmieten von Räumen für Veranstaltungen. Collet: „Es ist eine klare Benachteiligung. Das Wahlgesetz sollte auf den Prüfstand.“

Ihr stimmen fast alle Befragten zu, und nicht nur Andreas Dax (Kleinblittersdorf) mutmaßt, die Parteien hätten sich durch hohe Hürden die Konkurrenz vom Hals geschafft. Die Direktwahl sei eingeführt worden, um Quereinsteiger zu ermutigen, doch das klappe so nicht. Das sagt auch Barbara Mohr, die in Bous Verwaltungschefin werden will. Freie Bewerber müssten ähnliche Hilfen wie die Partei-Nominierten bekommen, fordert unter anderem Huonker. Sie regt eine „zentrale Informationsstelle“ für Einzelbewerber an, die bei der Stiftung Demokratie angesiedelt sein könnte.

Fazit: Aus der Frauen-Kampagne könnte eine Gesetzes-Novellierungskampagne werden, wenn die Einzelbewerber für das Bürgermeisteramt eine geschlechterübergreifende Solidarisierungs-Bewegung angingen.

(Update 17. Februar: Korrektur eines Namens)

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