Vorwurf von Sozialverband Kritik an Hürden für Hilfen in der Pflege

Saarbrücken · Fenster putzen, Küche schrubben, Toilette reinigen: Mehr als 20 000 leicht pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad eins im Saarland, die das nicht selbst können, haben für solche haushaltsnahen Dienstleistungen nach dem neuen Pflegestärkungsgesetz des Bundes eigentlich Anspruch auf Hilfe.

Ihre Pflegekasse hält dafür auf Antrag monatlich 125 Euro für jeden Betroffenen bereit, der so über Betreuungsdienste Unterstützung im Alltag erhalten soll. Doch die Praxis, so beklagt der 47 000 Mitglieder zählende Sozialverband VdK Saar, sieht leider völlig anders aus: „Die Leute kriegen das Geld gewährt, aber sie können den Anspruch nicht einlösen“, sagt VdK-Landeschef Armin Lang. Nur ein Bruchteil der Betroffenen komme daher in den Genuss einer bezahlten Putz- und Haushaltshilfe. Das Problem: „Die Hürden für diejenigen, die die haushaltsnahen Dienstleistungen für leicht Pflegebedürftige erbringen könnten, sind zu hoch“, erläutert dazu VdK-Geschäftsführer Peter Springborn. Nach den Ausführungsbestimmungen des Gesetzes im Saarland müssen nämlich solche Putz- und Haushaltshilfen bislang erst einmal mit 30 Stunden geschult werden – etwa im Umgang mit Demenzkranken –, um bei einem leicht Pflegebedürftigen für die bis zu 125 Euro Entlastungsbeitrag tätig werden zu können. „Die klassischen Pflegedienste sind quasi alle qualifiziert, so etwas zu machen, haben aber schon Schwierigkeiten, genügend Pflegepersonal zu finden, und haben niemand, der noch jede Woche mal wo die Küche putzt“, sagt Springborn: „Alternativen dafür gibt es auch so gut wie nicht.“

Zwar gibt es laut VdK zu den rund 400 Pflegediensten im Saarland auch ein paar einzelne Unternehmen, die haushaltsnahe Dienstleistungen anbieten, aber sie brauchen dafür eine behördliche Anerkennung. „Zuständig sind das Land mit einer Verordnung, die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken für die Anerkennung – und die müssen sich abstimmen mit den Pflegekassen“, sagt Springborn. „All diese Hürden sind einfach zu hoch.“ Wenn auch verständlich sei, dass man der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit von Putzhilfen einen Riegel vorschieben wolle.

Ein weiteres Problem sei, dass es im Saarland bislang bis zu sechs Monate dauere, bis die Pflegekassen eine Leistung erstatteten. Oftmals träten die Betreuungsdienste oder die Pflegebedürftigen so lange in Vorkasse. „Gerade kleinen Betrieben gefährdet diese Praxis ihre Existenz. Hier müssen sich das Sozialministerium und das Bundesversicherungsamt einschalten, um laut BGB die Bezahlung innerhalb von maximal 28 Tagen nach Rechnungsstellung zu gewährleiten“, fordert der VdK.  Zudem fordert er einen „runden Tisch aller Betroffenen zur Lösung des Problems“.

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