Kreistag sprach über Sanierung der Schlossmauer in Blieskastel

Blieskastel/Homburg. Am Montagabend hat der Kreistag des Saarpfalz-Kreises die Sanierung der Reste der Außenmauern des ehemaligen Schlosses in Blieskastel einen weiteren Schritt vorangetrieben. Einstimmig sprach sich das Gremium für einen sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Kreis und der Stadt Blieskastel aus

Blieskastel/Homburg. Am Montagabend hat der Kreistag des Saarpfalz-Kreises die Sanierung der Reste der Außenmauern des ehemaligen Schlosses in Blieskastel einen weiteren Schritt vorangetrieben. Einstimmig sprach sich das Gremium für einen sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Kreis und der Stadt Blieskastel aus. Dieser soll, vorbehaltlich einer noch ausstehenden Zustimmung des Stadtrates Blieskastel, das Verhältnis zwischen den beiden Instanzen im Zuge der Sanierung regeln. Auch schreibt der Vertrag das finanzielle Lastenverhältnis fest.Vor dem Entscheid informierte Fritz Lehmann vom Kreisbauamt über den gegenwärtigen Planungsstand der Sanierung. So hätte eine Recherche und Katastermessung ergeben, dass sich ein sehr großer Teil der Schlossmauer auf privatem Grund befinden würde. Hintergrund für dieses Ergebnis seien, so Lehmann, Vermessungsunterlagen aus dem 17. und 18. Jahrhundert gewesen.

Ziel ist es nun, mit einem Grundstücksbereinigungsvertrag die Grenzen so zu ziehen, dass sich das Mauerwerk auf seiner gesamten Länge auf Grund und Boden des Saarpfalz-Kreises befindet. "Das hätte als Ergebnis, dass kein aufwendiger Grundstücksankauf nötig ist", so Lehmann. "Das Katasteramt würde ein Anhörungsverfahren mit allen beteiligten Eigentümern vorbereiten. Am Ende des Verfahrens würde der Fußpunkt der Mauer die neue Grundstücksgrenze darstellen. Es wird also in jeder Parzelle ein Grundstückstausch stattfinden, bei dem Kreis eines bestimmte Anzahl von Quadratmetern hinzugerechnet wird. Beim jeweiligen Grundstückseigentümer würde sich die Fläche des Grundstücks entsprechend reduzieren. Dieses Verfahren setze natürlich das schriftliche Einverständnis der Eigentümer zu diesem neuen Grenzfeststellungsverfahren voraus".

Lehmann weiter: "Natürlich könnte es auch sein, dass der eine oder andere Privateigentümer diesem Verfahren nicht zustimmt. Dies hat dann allerdings zur Folge, dass der Grundstückseigentümer an der Sanierung der Mauer beteiligt werden muss."

Im Zuge dieser Information schlug Kurt Schwan von der CDU vor, die neue Grundstücksgrenze nicht am Fußpunkt der Mauer festzulegen. "Denn es stellt sich die Frage, ob dies genügt, um uns auch in der Zukunft freien Zugang zur Mauer zu gewährleisten." Schwans Vorschlag: Die neue Grundstücksgrenze solle mit einem für Arbeiten nutzbaren Abstand zur Mauer gezogen werden. Gerhard Mörsch, Dezernatsleiter der Kreisverwaltung, machte klar, dass die Umsetzung vom Entgegenkommen der Grundstückeigentümer abhängig sei. thw

"Das Ver-

fahren setzt das Einverständ-

nis der Eigentümer voraus."

Fritz Lehmann, Kreisbauamt

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