Krankenhausmitarbeiter bekommen Frust ab Krankenhausgesellschaft im Saarland mit dringendem Appell: Corona-Regeln gelten weiterhin für Klinikbesucher

Saarbrücken · Die Saarländische Krankenhausgesellschaft appelliert an die Vernunft der Saarländerinnen und Saarländer. Trotz dem Ende der Corona-Regeln in vielen Lebensbereichen ab dem 3. April gelten coronabedingte Besucherregelungen in den Kliniken weiterhin.

Krankenhäuser im Saarland mit Appell: Diese Corona-Rgeln auch heute weiterhin
Foto: dpa/Friso Gentsch

Ab dem 3. April gelten nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen, um vulnerable Bevölkerungsgruppen vor dem Coronavirus zu schützen. So besteht unter anderem in Einrichtungen wie Krankenhäusern weiterhin eine Masken- und Testpflicht (2G+). Diese Regeln gelten im Saarland zunächst bis einschließlich 16. April.

Nach einem Vorfall in einem Saarbrücker Krankenhaus am Mittwoch, bei dem vereinzelte Besucherinnen und Besucher wegen der bestehenden Corona-Regeln „sehr ungehalten“ gewesen seien, Krankenhauspersonal „massiv angegangen“ hätten und schließlich die Polizei gerufen werden musste, appelliert die Saarländische Krankenhausgesellschaft (SKG) an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger.

Neben der Masken- und Testpflicht gibt es laut dem SKG-Geschäftsführer Dr. Thomas Jakobs auch weiterhin eine Begrenzung der Besucheranzahl und der Besuchsdauer. Das bedeutet: Pro Patient darf ein Besucher für eine Stunde am Tag in die Klinik kommen. Ausnahmen gebe es nur in Einzelfällen, beispielsweise bei Geburten oder Sterbefällen. Darüber müsse aber letztlich der behandelnde Arzt entscheiden. „Wir wissen, dass das mit gewissen Härten verbunden ist“, sagt Dr. Jakobs.

Die Corona-Maßnahmen sollen Patientinnen und Patienten sowie das Personal schützen. „Wir müssen verhindern, dass zusätzliche Risiken von außen in die Krankenhäuser hineingetragen werden“, so Dr. Jakobs. Corona-Ausbrüche in den Einrichtungen würden für die Betroffenen in den Häusern „erhebliche Komplikationen“ bedeuten.

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