SZ-TELEFONRATGEBER Krankengeld im Urlaub

Sie sind krankgeschrieben und beziehen Krankengeld. Schon vor der Erkrankung haben Sie Urlaub gebucht. Dürfen Sie ohne Zustimmung der Krankenkasse in Urlaub fahren? Können Sie für diesen Zeitraum Krankengeld beziehen oder ruht das Krankengeld?

Was müssen Sie beachten? Fragen dazu beantwortet die Juristin des Sozialverbands VdK Saarland heute zwischen 16 und 18 Uhr.

Telefon: Martina Braun, (0681)
502-26 20

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