Krankenkasse Krankengeld gibt’s auch im Urlaub
Saarbrücken · Krankengeld kann man auch im Urlaub erhalten. Darauf hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) im Saarland hingewiesen. Schwere Erkrankungen seien oft mit einer langen Regeneration und somit mit einer Krankschreibung und gegebenenfalls auch mit dem Bezug von Krankengeld durch die Krankenkassen verbunden.
11.07.2018
, 20:43 Uhr
In dieser Zeit dürfe ein Arbeitnehmer in den Urlaub fahren, wenn er nach Rücksprache mit dem Arzt seinen Urlaub in Deutschland verbringt. Im Auslandsurlaub werde dagegen kein Krankengeld weitergezahlt – es sei denn, die Krankenkasse hat dem Urlaub vorher ausdrücklich zugestimmt. Zudem dürfe der Heilungsprozess durch den Urlaub nicht gefährdet sein.