Krankenkasse Krankengeld gibt’s auch im Urlaub

Saarbrücken · Krankengeld kann man auch im Urlaub erhalten. Darauf hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) im Saarland hingewiesen. Schwere Erkrankungen seien oft mit einer langen Regeneration und somit mit einer Krankschreibung und gegebenenfalls auch mit dem Bezug von Krankengeld durch die Krankenkassen verbunden.

In dieser Zeit dürfe ein Arbeitnehmer in den Urlaub fahren, wenn er nach Rücksprache mit dem Arzt seinen Urlaub in Deutschland verbringt. Im Auslandsurlaub werde dagegen kein Krankengeld weitergezahlt – es sei denn, die Krankenkasse hat dem Urlaub vorher ausdrücklich zugestimmt. Zudem dürfe der Heilungsprozess durch den Urlaub nicht gefährdet sein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort