Korruption im Straßenwesen

Saarbrücken. Vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts stehen seit gestern drei Landesbedienstete sowie der Inhaber eines Ingenieurbüros und die Chefin eines Büros für EDV und Verwaltung. Sie ist die Ehefrau eines Angeklagten. Es geht um Korruption bei der Vergabe von Planungsaufträgen für Verkehrszeichen und um Steuerhinterziehung

 Bei der Beschilderung der Strecke der Tour de France 2002 ging es nicht korrekt zu. Foto: Hiegel

Bei der Beschilderung der Strecke der Tour de France 2002 ging es nicht korrekt zu. Foto: Hiegel

Saarbrücken. Vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts stehen seit gestern drei Landesbedienstete sowie der Inhaber eines Ingenieurbüros und die Chefin eines Büros für EDV und Verwaltung. Sie ist die Ehefrau eines Angeklagten. Es geht um Korruption bei der Vergabe von Planungsaufträgen für Verkehrszeichen und um Steuerhinterziehung. Nach einer Verständigung im Strafprozess haben alle Angeklagten die Vorwürfe eingeräumt. In Gegenzug hat das Gericht Freiheitsstrafen mit Bewährung und Geldstrafen zugesichert. Gegen einen Angeklagten wurde das Verfahren gegen Geldbuße von 2200 Euro eingestellt.Die Verkehrsbeschilderung wichtiger Straßen bedarf einer sorgfältigen Planung. Damit hat der Landesbetrieb für Straßenwesen ein Saarbrücker Ingenieurbüro beauftragt. Bei Aufträgen in der Größenordnung von 231 000 Euro soll es nicht korrekt zugegangen sein. Dabei war auch die Planung der Beschilderung für die Radrenn-Etappe bei der Tour de France durchs Saarland im Jahr 2002. Zuständig für die Vergabe und Bezahlung der Planung war bei der Behörde der Angeklagte X. Aber er hat nicht nur für die Behörde gearbeitet. Er und ein Oberrechnungsrat arbeiteten auch für das Ingenieurbüro. Von dem Honorar erhielt der Sachbearbeiter 20 Prozent, das Planungsbüro 25 und der Oberrechnungsrat 55 Prozent. Um die Sache korrekt aussehen zu lassen, hat der Sachbearbeiter bei den Rechnungen geringfügige Kürzungen vorgenommen.

Dann kam die Frau des Oberrechnungsrates ins Spiel. Ihr Büro für EDV und Verwaltung stellte dem Ingenieur nicht erbrachte Leistungen in Rechnung. Auch der Sachbearbeiter arbeitete angeblich für die Frau. Von Beratung und Schreibarbeiten war die Rede, aber es war sein Anteil an dem Korruptionsgeflecht. Das Schmiergeld wurde beim Finanzamt als Geschäftsausgabe deklariert. Auch Vergnügungsreisen nach Ägypten, auf die Malediven und in zahlreiche europäische Metropolen wurden in der Steuererklärung als Dienstreisen deklariert. Mindestens 21 000 Euro sollen hinterzogen worden sein. Der Prozess wird heute fortgesetzt. jht

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